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Mittwoch, 16. Oktober 2013
Die von der BI Rosenhügel eingebrachte Petition „gegen die bewohnerfeindliche Auslegung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes für Bauträgerprojekte in Liesing und für die sofortige Überprüfung des Projektes RBM Rosenhügel.“ wurde am 16. Oktober 2013 im Petitionsausschuss der Stadt Wien behandelt.
Dort wurde der Beschluss gefasst, die beiden amtsführenden Stadträte Ludwig und Vassilakou, sowie den Bezirk Liesing zu einer Stellungnahme binnen 8 Wochen aufzufordern. Eine Ladung von Vertretern der Bürgerinitiative, um vor dem Ausschuss die eigene Sicht der Dinge darzulegen, wurde durch die 2 Stadt-Regierungsparteien abgelehnt.
Unsere Petition nach Wiener Landesrecht:
https://www.wien.gv.at/petition/online/
„Bewohnerfeindliche Bauträgerprojekte Liesing“
Der Forderungstext der Petition gibt ganz klare Fragestellungen vor, man darf gespannt sein, ob diese auch beantwortet werden:- Wie kann es sein, dass trotz der kleinteiligen Bebauungsstruktur des Gebietes, die laut den (von der Behörde selbst festgelegten) Zielen des Flächenwidmungsplanes erhalten werden soll ein einziger Bauplatz von 3000 m2 über 3 Parzellen genehmigt wird?
- Wie kann es sein, dass trotz der Zielsetzung ,,Erhaltung des wertvollen Baumbestandes” für das kommerzielle Projekt der RBM Rosenhügel auf dem gesamten Areal von fast 3000 m2 praktisch der gesamte Baumbestand von etwa 60 nicht nur für den Windschutz am Rosenhügel wichtigen Bäumen gerodet werden durfte und dies auch noch mit einer lächerlich kleinen und besonders bauträgerfreundlichen Anzahl an Ersatzpflanzungen belegt wurde?
- Wie kann es sein, dass der trotz Widmung “Kleinhaus” eine Wohnhausanlage mit 12 Reihenhäusern und einer Tiefgarage für 12 PKW errichtet werden darf?
- Wie kann es sein, dass die Behörde für das Projekt der RBM Rosenhügel den Bau von Reihenhäusern genehmigt, obwohl unter der Widmung ,,Kleinhaus” nur Wohnungen gebaut werden dürften (§ 5(4) BO)?
- Wie kann es sein, dass die Ziele des Flächenwidmungs- und Bebauungsplan ,,maßstabsfremde Entwicklungen im Bereich der Dachlandschaft” verhindern wollen und bei dem Projekt von RBM Rosenhügel unter der Bezeichnung ,,Dachgeschoss” voll ausgebaute und voll verglaste 2. Obergeschosse, bei denen der Eindruck eines Daches nicht mehr besteht, errichtet werden dürfen?
- Wie kann es sein, dass trotz der oben genannten Abweichungen des Projektes der RBM Rosenhügel Projekt GmbH vom Flächenwidmungs- und Bebauungsplan ein Verfahren nach § 70 a der Bauordnung durchgeführt werden darf?
Wann die Petition neuerlich im Ausschuss behandelt wird, ist derzeit noch offen.
Die BI Rosenhügel
Sprecherin: Fr. Dr. Streit
Email: bi.rosenhuegel@gmx.at
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