Montag, 19. August 2013
Am 19. August 2013 wurde von den Anrainern des Raiffeisen-Bauprojektes RBM Rosenhügel Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGh) eingebracht. Somit wird nun vom obersten Verwaltungericht geprüft, ob die Raiffeisen-Bauten der Bauordnung oder der Flächenwidmung widersprechen.Die von der Behörde 1. Instanz (MA37) zurückgewiesenen Einwendungen der Anrainer wurden im Februar 2013 der Bauoberbehörde in Form einer Berufung zur Entscheidung vorgelegt. Die Berufung wurde von der Bauoberbehörde im Juli 2013 abgewiesen, unter wie die Anrainer meinen unhaltbarer Argumentation und einseitiger, bauträgerfreundlicher Auslegung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes. Die Anrainer haben nun gegen diese unzumutbare Auslegung der Bauordnung sowie des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes im August 2013 beim VwGh Beschwerde eingelegt und sehen gute Chancen, dass der Verwaltungsgerichtshof ihrer Argumentation folgt. Sollte der Verwaltungsgerichtshof zur Erkenntnis gelangen, dass vom Bauträger die Bauordnung oder die Flächenwidmung nicht eingehalten wurde, ist mit weitreichenden Konsequenzen für das Bauprojekt zu rechnen. Die BI Rosenhügel Sprecherin: Fr. Dr. Streit Email: bi.rosenhuegel@gmx.at |