Samstag, 20. Juli 2013
Mit Datum 28.6.2013 gibt es die neue Liste der “unbeweglichen und archäologischen Denkmale unter Denkmalschutz”. Wurden Fehler aus der alten Liste bereinigt, ergeben sich schon wieder Fragen über die Aktualität und Interpretation der neuen Liste in Bezug auf Steinhof. Auf S.89 der Liste sind vier Eintragungen in Bezug zu Steinhof zu finden, darunter auch die Umgrenzungsmauer des Steinhofgeländes. Betrachtet man aber die dort eingetragenen Grundstücks-Nr., so erkennt man gleich, dass damit nicht die gesamte Mauer umfasst ist. Bezieht man auch die anderen angeführten Grundstücks-Nr. in die Betrachtung mit hinein, wird ersichtlich, dass zwar der größte Teile der Mauer im Denkmalschutz berücksichtigt wurden, weite Teile des Ostareals mitsamt einiger Grundstücke aber nicht erfasst sind. Sehr wohl aber ist der Mauerbereich angrenzend an das Übergangswohnheim des Samariterbundes geschützt. Denn das Gebäude kann es nicht sein. Das wurde erst viele Jahre später erbaut. Was kann man nun daraus folgern? Ist damit der Ostteil inklusive der Umgrenzungsmauer in diesem Bereich nicht mehr geschützt? Ist der Bebauung im Osten des Spitalsareals nun Tür und Tor geöffnet? Ist der VAMED-Baubeispielgebend für das zukünftige Aussehen des Ostareals einer ehemals weltweit anerkannten und beachteten Jugendstilanlage? Ing. Gerhard Hadinger Initiative Steinhof www.steinhof-erhalten.at Mob.: 0664/414 50 30 |