Montag, 25. Februar 2013
Unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit wurden und werden die Rechte der Bürger schrittweise reduziert.Gab es vor rund 20 Jahren noch eine „Parteistellung“, d.h., der Betroffene konnte seine Rechte noch bis zum Verwaltungsgerichtshof bzw. zum Verfassungsgerichtshof erkämpfen, gab es später dann z.B. bei Verwaltungsverfahren nur mehr den „Beteiligten“ – der zwar Akteneinsicht besaß, eine „Stellungnahme“ abgeben konnte, die der Verhandlungsleiter „berücksichtigen werde“ (oder auch nicht). Die EU kritisierte Österreich wegen Vertragsverletzungen der UVP-Richtlinie: Z.B. hatten NGOs, die sich gegen entstehende Umweltprobleme und –belastungen durch neue Projekte einsetzen bei Feststellungsverfahren, also „ob ein Projekt UVP-pflichtig ist oder nicht“, keine Rechte. Neue Regeln wurden daraufhin eingeführt: Der Kritik „begegnete der Gesetzgeber mit einer Konstruktion, die – freundlich ausgedrückt – hohen Neuigkeitswert hat ….“, was im Folgenden von Frau Dr. Cornelia Mittendorfer, AK Wien, unter dem Titel „Rechtsmittel für NGOs: Hindernisrennen, bei dem das Straucheln schon einkalkuliert ist“ erläutert wird (Wirtschaft und Umwelt 4/2012, S.33 Klick hier ) Aber nicht alle sind unzufrieden: Durch einen „reduzierten Verwaltungsaufwand bei Projekten des hochrangigen Straßen- und Schienennetzes“ sind „ausgesprochen positive Impulse für den Infrastrukturausbau in Österreich … zu erwarten“, meint Fr. Dr. E. Furherr, Wirtschaftskammer Österreich, „ ….. eine Win-Win-Situation für Projektwerber, beteiligte Parteien, Behörden und Steuerzahler!“ (Wirtschaft und Umwelt, 4/2012, S.32 Klick hier) Eine Auslegung, die von NGOs und dem Steuerzahler kopfschüttelnd hinterfragt wird: Eine Win-Win-Situation – fragt sich nur für wen?? Wien, 24. Feber 2013 LK |