Donnerstag, 30. August 2012
Hietzinger Bezirksvertreter segnen Abänderungen zu Flächenwidmungsplan ab. (für Gebiet zwischen Gloriettegasse, Maxingstraße, Montecuccoliplatz, Elisabethallee)Kronen Zeitung + Österreich (Artikel vom 18.6.12) und Die Presse (Artikel vom 23.7.12) berichteten bereits über die geplante Flächenumwidmung in Wien 13. Und wie verhielten sich die Hietzinger Bezirksvertreter/-innen bei der entsprechenden Abstimmung ?! Die angekündigte Abstimmung über die Umwidmung laut Planentwurf 7119E fand nicht wie geplant im Juni statt, sondern wurde auf Montag, den 23. Juli 2012 vertagt. Laut Bauausschussvorsitzenden Hr. F. Ebert (ÖVP) wären „zu wenige Informationen von Seiten der MA 21 B“ vorgelegen.“ Allein diese Wortmeldung des Bauausschussvorsitzenden empörte bereits zahlreiche Hietzinger und Hietzingerinnen. Getoppt wurde alles noch dadurch, dass eben dieser die Anträge bei der entsprechenden Sitzung verlas. Auch durch sein unterstützendes Abstimmungsverhalten, wurden alle gestellten Anträge bezirksseitig mit Stimmen sämtlicher Fraktionen gutgeheißen. Warum diese Empörung und zwar nicht unter den interessierten Zuhörern/-innen ? Der Bauausschussvorsitzende hat sich persönlich für die Vorbesitzer („zufällig“ ebenfalls ein Immobilienentwickler) des Grundstückes in der Hanselmayergasse 10 – 12 engagiert. Es herrschte und herrscht auch heute noch ein Verbot zur Errichtung von Staffelgeschossen. Trotzdem gelang es dem Bauwerber 2011, zum Erstaunen sämtlicher Nachbarn und anderen Interessenten / -innen, einen positiven Baubescheid bei der MA 37/13 zu erwirken (trotz ausgewiesener Staffelgeschosse und erheblicher Aufschüttungen !!), welcher jedoch in weiterer Folge von Anrainern erfolgreich fristgerecht beeinsprucht wurde. Darauf angesprochen bestätigt der Bauausschussvorsitzende selbst, dass er beim Leiter der Baupolizei für Wien vorgesprochen habe, um Bestätigung für ursprünglich eingereichtes Projekt zu erhalten, „dies wäre auch erfolgt“. Obwohl wir Hietzinger/-innen diesbezüglich bereits einiges gewohnt sind, fehlen uns immer wieder die Worte. Ist es „Part of the Game“, dass nur mehr Investorinteressen zählen, ein weiterer als Grünland gewidmeter Bereich einer zukünftigen Gebäudehöhe von bis zu 10,5 Metern geopfert wird und sich stimmberechtigte Ausschussmitglieder intensiv für Projektwerber verwenden?! Soweit, so ungut ! Aber es kommt sogar noch besser: der „ alte“ Projektwerber verkaufte das besagte Grundstück darauf hin an einen neuen Immobilienentwickler, welcher die Flächenumwidmung bei der MA 21 B „ anregte“ - soll heißen: Widmung bekommen möchte, welche noch vor wenigen Monaten untersagte Bauführung ermöglichen soll. Wenn der Hr. Bezirksvorsteher diesen Fall als „ komisch“ bezeichnet, können wir nur zustimmen! Noch komischer ist jedoch das positive Abstimmungsverhalten sämtlicher im Bezirk vertretenen Parteien, welche so eine „ komische“ zukünftige Bauführung erst ermöglichen. Ganz abgesehen von der plötzlichen, erheblichen Wertsteigerung des Grundstückes.......möge sich jede Leserin / jeder Leser selbst eine Meinung über diese Vorkommnisse bilden und sein Wahlverhalten bei der nächsten Möglichkeit entsprechend adaptieren. Wie nicht unüblich, wurde von Seiten der Bezirksvorstehung über Printmedien immer wieder erklärt, „die Umwidmung sei keineswegs beschlossene Sache“. Das Abstimmungsverhalten zeigte allerdings genau das Gegenteil. Zitate von mitabstimmenden Bezirkspolitikern: „Es gab viele interne Diskussionen – ich war allerdings nie dabei!“ „Ich bin mit der Entscheidung auch überhaupt nicht zufrieden, habe aber trotzdem zugestimmt.“ Mit Stimmen der ÖVP, SPÖ und Grünen, sowie teilweise der FPÖ wurden also sämtliche Umwidmungsanträge positiv abgesegnet, Diskussionen darüber gab es nur hinter verschlossenen Türen und auch auf Nachfrage wurde keine Auskunft erteilt, soviel zum Thema Bürgernähe in einem sogenannten bürgerlichen Bezirk! Wie sagt doch der Volksmund so schön: „Kleine Gefälligkeiten erhalten die Freundschaft!“ PS: Abgestimmt wurde auch über vorgesehene Flächenwidmungsplanänderung für Adresse Weidlichgasse 6 – 8 (= oberer Teil des Schrattvillengeländes), damit der überdimensionierte Einfamilienhausbau (Antragsformulierung: „Vorsorge für Flächen für zeitgemäßen Wohnraum ....“) noch erweitert werden kann (und die Bauchfluchtlinien an den Bestand angepasst werden können !!). Dies ist jedoch eine andere (wenn auch nicht minder delikate) Geschichte, denn eigentlich sollten mit „E“ (Ergänzungen) gekennzeichnete Entwürfe zu neuen Flächenwidmungsplänen, laut geltender Bauordnung für Wien, dem öffentlichen Interessedienen und nicht Individual- bzw.Bauträgerinteressen !! Interessant auch die positive Beurteilung des Hietzinger Bezirksbauausschusses bezüglich eines neu zu errichtenden Parkplatzes, am Ende der Hanselmayergasse, (wobei dort aber eine bestehende Widmung mit der Bezeichnung „Spk“, „Parkschutzgebiet“ besteht !!!) Und dies, obwohl die Errichtung eines Parkplatzes an genannter Stelle im Plandokument 7119E nicht vorgesehen war und ist und somit vor Ablauf der Frist keine Stellungnahme dazu möglich war!!! Dateien zu diesem Thema
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