AKT!ON 21

2011 - Das siebente Komet-Jahr
ein kurzer Jahresrückblick


Samstag, 10. Dezember 2011

Der Spruch des Vfgh bzgl "Individualantrag" = Einspruch gegen die FW, eines der Hausbesitzer am Komet-Gelände, ist ausständig. Der Antrag wird voraussichtlich im Frühjahr 2012 behandelt.

Ein Ersuchen an die Umweltanwaltschaft
um einen Einspruch gegen die ohne UVP geplante, weitere Komet-Stellplatzerweiterung ergab: Das sei rechtlich nicht beeinspruchbar, aber eine reformbedürftige Gesetzeslage.

Eine Anfrage der Grünen in der Bezirksvertretung bzgl. hydrologischem Gutachten im Auftrag der Betreiber (HPD) ergab, dass es unter dem Komet-Gelände drei gespannte Grundwasserspiegel gibt. Diese seien lt. Gutachten bautechnisch nicht bedenklich.

Hr. Würzl, Geschäftsführer der Komet Betreiberholding HPD, äußerte kürzlich in einem Gespräch mit einem der acht verbliebenen Mieter im "2er Haus" , er glaube nicht an einen Abriss des Komet-Eckhauses 2012 (wie im Frühjahr 2011 angekündigt). Zur Zeit seien auch keine geeigneten Wohnungen für die acht noch wohnhaften MieterInnen des "2er Hauses" am Markt zu finden.(das 2er-Haus steht neben dem Komet-Haus).
Mit dieser Einschätzung korrespondiert auch die Tatsache, dass der Mietvetrag mit dem Tischtennisclub im ersten Stock des Komet Hauses erst kürzlich wieder weiter verlängert wurde.

Komet Medienpräsenz: Drei Presseaussendungen und mehrere - auch grosse - Berichte in Bezirkszeitung (3) , Krone (4) , Wiener Zeitung (1)

Im Oktober 2013 läuft die für das Hochhausprojekt vorgesehene Flächenwidmung aus.
Ob die bis dahin die Projekt-Finanzierung trotz anhaltender Banken-Börsen-Schulden-Euro-Krisen aufgebracht wird, bleibt fraglich.

Und so wünschen wir uns und allen MitstreiterInnen ein kometfreies 2012!

Gretl Carney
BI Komet
wann wurde der Individualantrag eingebracht? 
von Johanna Kraft am 2011-12-12 um 22:10 Uhr
ich frage deshalb, weil in unserem "Fleschgassenfall" der VfGH nach mehr als zwei Jahren nicht entschieden, sondérn an den VwGH weiterverwiesen hat.

Da mit einer Beschwerde an den VfGH, wie üblich, keine aufschiebende Wirkung verbunden ist, wurde das Haus inzwischen fertiggestellt.