Freitag, 21. Oktober 2011
18. Oktober 2011 - Wie zuletzt berichtet, ist am Areal des Wiener Heeresspitals schon seit 2007 ein dichtes Vorkommen der streng geschützten und „prioritär bedeutenden“ Ziesel, sie stehen in Österreich an erster Stelle der Roten Liste, durch die Wiener Umweltschutzabteilung MA 22 dokumentiert.Der IGL-Marchfeldkanal liegt nun der offizielle Erläuterungsbericht der MA 21 B (Stadtteilplanung und Flächennutzung Süd-Nordost) zum Plandokument 7906, d.h. der aktuell gültigen Flächenwidmung am und rund um das Wiener Heeresspital, vor. Aus dem Papier geht hervor, dass im Widmungsverfahren KEINE Umweltprüfung durchgeführt wurde, zudem werden die ausschlaggebenden Gründe ausgeführt. Die Begründung im Wortlaut Im Erläuterungsbericht zum Plandokument 7906, datiert vom 24. August 2009, findet sich im Kapitel „Umwelterwägungen“, auf Seite 23 die folgende Begründung: Die aufgrund des vorliegenden Entwurfs zu erwartenden Entwicklungen der Umweltsituation sind, gegenüber der heutigen Situation (Ackerbau) als eher positiv einzustufen und jedenfalls nicht als erhebliche Umweltauswirkungen im Sinne der Kriterien des Anhangs“ der Richtlinie 2001/ 42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme zu beurteilen. In diesem Zusammenhang wird für das gegenständliche Entwicklungsvorhaben auf eine Prüfung (screening) der Umweltauswirkungen verwiesen. Durchwegs keine bis positive Auswirkungen konnten dabei den Schutzgütern „Biologische Vielfalt“, „Bevölkerung“, „Gesundheit“, „Fauna und Flora“, „Boden und Wasser“ sowie „Landschaft“ zugeordnet werden. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 1b der BO für Wien war daher ebenfalls nicht erforderlich. Überaschenderweise bleibt im Erläuterungstext das seinerzeit bereits bekannte, dichte Ziesel-Vorkommen im Widmungsgebiet völlig unerwähnt. Viel mehr wird zu unserer Befremdung sogar ausdrücklich festgehalten, dass keine oder gar positive Auswirkungen auf das Schutzgut „Biologische Vielfalt“ zu erwarten sind. Erhebliche Umweltauswirkungen werden zudem dezidiert ausgeschlossen. Klarerweise waren durch die neue Widmung erhebliche Auswirkungen auf das Ziesel-Habitat zu erwarten, überschneidet es sich doch mit im Bebauungsplan vorgesehenen Gebäuden. Da die Ziesel nach Anhang II und IV der EU-FFH-Richtlinie geschützt sind, unterliegen Bauprojekte in deren Lebensraum der Pflicht zur Abhaltung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), was laut Wiener Bauordnung gleichfalls zur Durchführung einer Umweltprüfung schon im Widmungsverfahren verpflichtet hätte. Flächenwidmung neu ausarbeiten Es stellt daher nun die berechtigte die Frage, ob das in weiterer Folge durch den Wiener Gemeinderat beschlossene Plandokument 7906 überhaupt rechtens ist. Nach unserem Verständnis liegt aufgrund der im Vorfeld unterlassenen Umweltprüfung offensichtlich ein gravierender Verfahrensmangel vor. Genau dieser Mangel, nämlich das Nichtberücksichtigen einer streng geschützten und prioritär bedeutenden Art, ist nun ursächlich für die desaströse Situation der Ziesel am Marchfeldkanal verantwortlich. Es droht mittels Pflügen eine Abdrängung der Tiere auf „Ausgleichsflächen“, die einerseits zum Teil direkt an die geplante Großbaustelle angrenzen oder andererseits sich teilweise sogar mit Bauobjekten, Garagen und Straßen im Bebauungsplan (!) überschneiden. Wir fordern daher eine Neuausarbeitung der mangelhaften Flächenwidmung und treten für die Umwidmung der Grünflächen am Heeresspital sowie der anliegenden Felder in ein Naturschutzgebiet ein. Nur mit dieser Maßnahme kann in dem Gebiet der Fortbestand der Ziesel, sowie aller weiteren ebenfalls streng geschützten Arten, nachhaltig gesichert werden. Unterstützen Sie uns! Setzen auch Sie ein Zeichen für die Rettung der Ziesel beim Heeresspital, für die konsequente Einhaltung von Artenschutz und gegen Schönwetter-Naturschutz. Unterstützen Sie uns bitte mit Ihrer Unterschrift! Dateien zu diesem Thema
|