• „historisch belastetes Areal“
„historisch Belastet“ ist in Wien vieles. Geht man von den Verbrechen gegenüber Menschen aus, die im Laufe der Geschichte begangen wurden: Gladiatorenkämpfe, Folter, Hexenverbrennung, Hinrichtungen, sexueller Missbrauch. Bezogen auf den Spiegelgrund macht eine neue Verbauung oder die Nutzung des Bestandes das Geschehene nicht ungeschehen und auch nicht vergessen.
Warum man trotz der Vorgänge den Spiegelgrund nicht mehr oder anders Nutzen sollte, ist mir nicht klar. Mit dieser Argumentation der „historischen Belastung“ darf man in Wien gar nichts mehr machen.
Man kann am Spiegelgrund eine Gedenkstätte errichten, nur sollte man Aufpassen, nicht ganz Wien mit Gedenktaferln zuzupflastern, weil sonst das Gedenken nicht mehr stattfindet.
• Fällen von ca. 170 Bäumen
Stimmt, nur sind laut Baumschutzgesetz Ersatzpflanzungen verpflichtend und gefährdet ein Fällen von 170 Bäumen auch nicht den Planeten Erde. 170 Bäume werden für den Menschen jede Millisekunde irgendwo gefällt, fraglich ist hierbei nur ob eine intakte Natur wie ein Auwald oder Regenwald zerstört wird oder eine vom Menschen angelegte Parklandschaft umgestaltet wird. Nachdem überall einmal Wald war, mein Vorschlag: gleich die Häuser der Leute, die gegen die Baumfällungen für ein Wohnhaus sind, wegreißen und die frei werdende Grundstücksfläche der Natur zurückgeben. Diese Leute können in Zukunft entweder im Wald oder in einem feuchten, ungenutzten Keller des typischen Wiener Gründerzeithauses leben. Alternativ diese Leute aus ihren Wohnungen aussiedeln und die Wohnung den Wohnungssuchenden geben.
-) enormes zusätzliches Verkehrsaufkommen bei geplanten
ca. 620 Wohnungen
Das Verkehrsaufkommen tritt allerdings immer auf, wenn 620 Wohnungen irgendwo gebaut und auch bewohnt werden. Hier stellt sich die Frage mit welcher Verkehrsmittelwahl das Verkehrsaufkommen abgewickelt wird.
Möglichkeit 1: die Häuser entstehen als Einfamilienhäuser im Umland: nebst der Zerstörung der Natur durch den enormen Flächenverbrauch wird der Verkehr mit dem PKW abgewickelt bei Überwindung größerer Distanzen und somit mehr Ressourcenverbrauch
Möglichkeit 2: die Stadt wird verdichtet und die Wohnungen entstehen im Geschoßwohnbau in dichterer Bebauung: dann besteht die Chance, dass ein Großteil des Verkehrs öffentlich abgewickelt wird bzw. durch die höhere Dichte und die geringeren Distanzen zu Nahversorgung etc. mehr zu Fuß gegangen oder mit dem Fahrrad gefahren wird.
Möglichkeit 3 für das Gebiet: wenn dort niemand ein, vermutlich „Auto-,Verkehrsaufkommen“ will, den ganzen Berg zur autofreien Fußgängerzone machen! Insbesondere sollten auch alle, die gegen den Autoverkehr sind, sofort mit gutem Beispiel vorangehen und in Wien nicht mehr mit dem Auto selbst oder als Mitfahrer fahren, z.B. gleich freiwillig eine schriftliche Verzichtserklärung auf Lebenszeit unterschreiben. Wer dazu nicht bereit ist und selbst mit dem Auto fährt, der sollte sich auch nicht über Autoverkehr aufregen, sondern selbst ein gutes Beispiel sein.
• in den umliegenden Kleingärten ist nach der Umwidmung ganzjähriges Wohnen möglich. Dementsprechend wird gebaut. Für die Autos dieser Leute gibt es KEINERLEI Stellplätze.
Keine Stellplätze gibt es im 8. Bezirk. Da oben gibt es Parkplätze zum Saufuttern. Nachdem die Parkplatzproblematik ja schon länger ein Thema ist, ist in der Wiener Bauordnung für jede Wohnung auch ein Stellplatz verpflichtend vorgesehen. Die Problematik bei Kleingärten ist leicht zu lösen: entweder nicht für ganzjähriges Wohnen widmen, wenn tatsächlich keine Stellplätze vorhanden sind, oder eine Garage bauen. Alternativen: Kostenpflichtige Kurzparkzone mit deutlich höheren Gebühren als jetzt oder wie z.B. in Singapur: keine Anmeldung eines PKW ohne Stellpatznachweise.
-) Gefahr, dass diese Gegend aufgrund des unbewältigten Verkehrs- Aufkommens eines Tages kollabiert und verhüttelt wird
so schnell kollabieren Gegenden nicht, vor allem da das Verkehrssystem dynamisch ist. Je mehr Stau und je weniger Parkplätze vorhanden sind, desto weniger wird mit dem Auto gefahren. Dann besteht die Möglichkeit die Straßenbahn 48 / 47 wider statt dem 48A zu reaktivieren – ein ULF Langzug hat die doppelte Kapazität wie ein Gelenksautobus + zusätzliche Buslinie vom Eingang Spitalsareal über Ostteil und Staudgasse bis U3 Ottakring einrichten. Selbst im gründerzeitlichen Stadtgebiet zwischen Gürtel und Vorortelinie ist noch gar nichts „kollabiert“ – also keine Panik!
Was mit „verhütteln“ gemeint ist weiß ich nicht, aber Platz genug für den Verkehr ist mit Sicherheit.
• keine Infrastruktur an Verkehrswegen vorhanden
technische Infrastruktur wie Wasser, Strom, Kanal ist sicher vorhanden, soziale Einrichtungen (Schulen, Kindergarten etc) können am Areal errichtet werden, Verkehrsinfrastruktur siehe vorhergehender Punkt ist auch kein Problem.
-) offiziell werden 30 % der Wohnungen gefördert - Aufteilung?
ab 100 geförderten Wohnungen muss es eine Ausschreibung
geben
Warum ist das ein Argument gegen das Bauprojekt? Außerdem muss es erst bei 300 Wohnungen einen Bauträgerwettbewerb im geförderten Wohnbau geben, wobei de Grundeigentümer-Genossenschaft ein Fixstarter ist.
-) Beeinträchtigung des wunderschönen Ensembles als Ganzes
-I Stadt wächst" kein Argument zur Zerstörung eines gewachsenen
Ensembles. Ins Areal der Hofburg wird auch nichts gebaut.
Richtig, hier ist aber das Bundesdenkmalamt zuständig und nicht die Stadt. Entweder das BDA hat noch immer keinen Denkmalschutzbescheid erlassen, dann ist gar nichts denkmalgeschützt und dann der Eigentümer machen was er will. Oder es gibt einen Denkmalschutz mit Ausprägung Ensembleschutz, dann ist genau festzulegen, bis wo hin genau das Ensemble geht. Ich bin der Meinung, dass das Ensemble eigentlich links und rechts der Achse Eingang – Otto Wagner Kirche symmetrisch besteht und dass die Teile im Osten gar nicht mehr dazugehören. Wie dem auch sei, wenn ein Ensembleschutz alles unter Schutz stellt, dann muss auch im Bescheid klar dargelegt sein, warum und welche Freiflächen geschützt sind – alle Freiflächen, die dann nicht geschützt sind, können natürlich auch bebaut werden.
PS: was offenbar niemand verstehen will: Denkmalschutz heißt NICHT, dass man nichts ändern darf. Denkmalschutz heißt nur, dass jede Änderung genehmigt werden und das Schutzgut nicht zerstört/beeinträchtigt werden darf. Zubauten, neue Gebäude, neue Architektur, Umbauten sind zulässig – denn wichtig für jeden funktionierenden Denkmalschutz ist die wirtschaftliche Nutzbarkeit eines Objektes, und das heißt, die erzielbare Rendite. Und wenn ein Objekt 1% / Jahr abwirft, dann zahlt es sich eben nicht aus auch nur irgendwas zu investieren (weil man bei jeder Bank bessere Zinsen bekommt) – und wenn nichts investiert wird, dann verfällt jedes Gebäude von ganz alleine.
PPS: und nein, man kann nicht einfach den Eigentümer verpflichten. Wenn der nämlich kein Geld hat (bzw. die GmbH bei der hohen Vorschreibung Konkurs anmeldet), dann kann man an Sanierung vorschreiben was man will, es wird nicht passieren, es sei denn es macht wieder „der Staat“, der auch kein Geld hat und Konkursreif ist.