AKT!ON 21

Brief an Dr. Michael Ludwig


Mittwoch, 31. August 2011

Dr. Johanna Kraft
Montigasse 1/3
1170 Wien Wien, 26.Juli 2011

Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig
Magistrat der Stadt Wien
Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau
und Stadterneuerung
Bartensteingasse 9
1082 Wien


Betrifft: „Verdichtung“ bedeutet Vernichtung von Lebensqualität in Wien


Sehr geehrter Herr Stadtrat!

In zahlreichen Postwurfsendungen an alle Haushalte Wiens werden Sie immer wieder als Verfechter von Wohnqualität und Anwalt für lebenswertes Wohnen in Wien präsentiert. Die Kompetenzen der MA 37 gehören daher zu Ihrem Ressort. Weiters habe ich auch gelesen, dass auf Grund der statistisch erwarteten Bevölkerungsentwicklung pro Jahr 7.000 neue Wohnungen in Wien errichtet werden sollen, wofür Investoren gesucht und auch gefunden wurden.

Der sog Baulückenkataster gibt zudem potentiellen Investoren Auskunft, wo noch ein unbebauter grüner Innenhof oder ein Garten mit altem Baumbestand zubetoniert werden kann. Das zahnlose Baumschutzgesetz bietet hier keine Barriere. In vielen Bezirken Wiens erleben die Bewohner daher eine meist unerwartet brutale Vernichtung ihrer Lebensqualität durch die vielgepriesene sog „Verdichtung“ der Bebauung.

Mit unförmigen Dachausbauten werden zudem vor allem in der Wiener Innenstadt nicht wieder gutzumachende Verschandelungen der Wiener Dachlandschaft produziert. Die neue Fassade von P&C in der Kärntnerstraße im ersten Wiener Gemeindebezirk lässt die Wogen hochgehen. Sie zeigt, dass der Begriff „zeitgemäß“ ausschließlich eine Geschmacksfrage und keine Rechtsfrage (WBO) sein kann.

In den noch grünen Bezirken Wiens (Ottakring, Hernals, Hietzing, Döbling, Liesing) kann man beobachten, wie in Kleingarten und Einfamilienhausgegenden Luxuswohnungsklötze mit Tiefgaragen hochgezogen werden. Sie sind für den Normalbürger unerschwinglich, gehen aber mit großflächiger Vernichtung von Grünräumen einher.

Der Erholungsraum Alte und Neue Donau erfährt zunehmend eine Verbauung mit den berühmt berüchtigten Glorithäusern, bald wird auch dieses Erholungsgebiet nur mehr Geschichte sein. In Jedlesee ging eine Bürgerinitiative wegen der Vernichtung des dörflichen Charakters, mit dem man diese Gegend zuvor immer beworben hat, auf die Barrikaden. Am Handelskai erregt die Bürger ein Hotelzubau nach dem umstrittenen § 69 der Wiener Bauordnung, der einen beträchtlichen Wertverlust ihrer Wohnungen bedeutet.

Rattenkäfigartige Wohnviertel mit schlechter Verkehrsanbindung, wie die „Wienerberg City“, entstehen nun auch jenseits der Reichsbrücke. Ihr Vorgänger als Wohnbaustadtrat, der jetzige Bundeskanzler Werner Faymann, sprach damals von einem Projekt, das „alle Wohnträume erfülle“. Die Menschen, die die Wienerberg City wirklich kennen oder dort leben müssen, sehen das mittlerweile anders.

Da sie von den Politikern immer nur hören, „alles entspricht der Wiener Bauordnung“, fragen sich viele Menschen in Wien, wie denn diese Rechtsgrundlagen wirklich aussehen und sie beginnen sich mit der Wiener Bauordnung auseinanderzusetzen. Ohne gewisse rechtskundige Vorbildung ist das ohnehin unmöglich.

Aus zahlreichen Gesprächen mit von unverständlichen Bauvorhaben in ihrer Umgebung Betroffenen haben sich Kritikpunkte an dieser derzeitigen Fassung der Wiener Bauordnung herauskristallisiert. Als Hauptverantwortlichem für dieses Ressort darf ich Ihnen diese Liste der Änderungswünsche der Wiener Bauordnung im Anhang beilegen. Ich möchte auch die Bitte damit verbinden, bei einer Neuformulierung nicht nur an die vielleicht in zehn Jahren in Wien lebenden Menschen zu denken, sondern auch an die jetzige Wohnbevölkerung.

Die Wünsche und Vorschläge für eine Neufassung einer „zeitgemäßen“ Wiener Bauordnung betreffen vor allem die schwammigen Text-Formulierungen, die findigen Bauwerbern zusammen mit der MA 37 einen viel zu weiten Auslegungsspielraum zugestehen. Missbrauch und Korruption wird hier Tür und Tor geöffnet und es gibt keine Rechtssicherheit.

Besonders kritisiert wird auch der neugefasste § 69, der dem Bezirksbauausschuss, einem Gremium von zumeist Nichtfachleuten, alle erdenklichen Möglichkeiten der Auslegung zugesteht. Mit den Wünschen der Wohnbevölkerung im Bezirk hat deren Entscheidung meist nichts zu tun, auch die „Unbefangenheit“ ist uU nicht immer gegeben.

Der § 71 WBO wird auch für auf lange Bestandsdauer ausgelegte Bauten angewendet, um Anrainer auszuschalten.

Da der Wildwuchs an Dachausbauten in Wien bereits ein unerträgliches Ausmaß erreicht hat und dieser so gewonnene Wohnraum in der Regel keineswegs für den Normalbürger erschwinglich ist, müssen diese Bestimmungen verschärft und nicht ausgeweitet werden. Die Bestimmungen über Dachgauben erlauben jede Auslegung, die sich ein findiger Architekt nur wünschen kann.

Auch der forcierte Bau von Bürohochhäusern ist entbehrlich, tausende m² an Büroflächen stehen in Wien leer und die Dichte an Einkaufszentren ist bei uns so hoch, wie kaum sonst irgendwo.

Darf ich Sie, Herr Stadtrat, ersuchen, sich der Punkte der beiliegenden Wunschliste zur Änderung der Wiener Bauordnung anzunehmen. Da die Anzahl der (bauwerberfreundlichen) Novellierungen dieses Landesgesetzes so groß wie kaum bei einem anderen Gesetz ist, wäre es doch einmal auch an der Zeit, bei den Bestimmungen einmal nicht nur an Investoren und reiche russische Oligarchen zu denken, sondern an die Menschen, die jetzt hier leben. Die sind nämlich genauso wichtig, wie die von der Statistik erwarteten Zuwanderer!
Ich selbst bin im Gemeindebau am Engelsplatz in der Brigittenau aufgewachsen und erinnere mich noch gerne an die schönen grünen Höfe meiner Kindheit. Die heutigen sog Sozialbauten lassen leider diese Lebensqualität völlig vermissen.

Mit freundlichen Grüßen sehe ich interessiert Ihrer Antwort entgegen! Zu einem persönlichen Gespräch, sollten Sie das wünschen, bin ich gerne bereit.

Hochachtungsvoll

Dr.Johanna Kraft
johanna.kraft@chello.at

Im Anhang - Wünsche und Forderungen bei Bauverfahren in Wien
Dateien zu diesem Thema
freie büroflächen 
von sturm am 2011-10-04 um 01:50 Uhr
da sind sie aber ganz schön im irrtum gnädige frau, wien braucht sogar um einiges mehr an büroflächen! die zeiten als man noch mit der kutsche durch die stadt fuhr und um 1900 uhr der gehsteig eingerollt wurde sind zum glück bereits vorbei!
wien braucht arbeitsplätze, anders wird man die immer älter werdenden pensionisten nicht mehr lange erhalten können! gleiches gilt für plege und gesundheit!
mit altertümlichen ansichten wie sie hier vorherrschen ( alles soll so bleiben wie vor dem ersten weltkrieg) wird das nicht gelingen! jeder dachbodenausbau bedeutet investition und arbeitsplätze! jedes hochhaus detto!
bitte langsam ins neue jahrtausend wechseln!
Amtsgeheimnis und Datenschutz 
von Johanna Kraft am 2011-09-08 um 11:33 Uhr
haben in einem öffentlich rechtlichen Verfahren nichts zu suchen! (es sind das ja keine Strafprozesse, wo es ev um persönlich heikle Dinge geht)

Da persönlich angesprochen:
Selbstverständlich hätte ich NICHTS DAGEGEN; dass Sie, Herr Maierhofer (oder wie sonst heißen mögen) in einen Bauakt, der mich betrifft, Einsicht nehmen können. Ich wüßte nicht, warum das untersagt werden sollte!

Es sind das ja keine Geheimnisse, oder sollten es wenigstens nicht sein. Jetzt läuft es so: Privatgutachter der Bauwerber bestätigen zB, dass Bäume krank sind, damit sie für eine Tiefgarage ohne wesentliche Ausgleichszahnlungen gefällt werden können. Die Wohnbevölkerung hat keine Möglichkeit der Einsichtnahme oder Überprüfung.

"In Österreich wird alles toleriert", sagte Bau-Tycoon Haselsteiner im April im FALTER. Und in Wien ist das alles besonders arg. Und im Baugeschäft geht es einfach um viel Geld.
zu Punkt 4) (Posting Mayerhofer) 
von Friedrich Hochmann am 2011-09-07 um 22:59 Uhr
Ich frage mich nur, welches tatsächliches Interesse der Bauwerber an dem Amtsgeheimnis haben kann? Wenn er einen Antrag auf Genehmigung eines Bauprojekt stellt, so kann von ihm wohl verlangt werden, dass er zu seinem Antrag steht und es für ihn daher kein Problem darstellen kann, wenn der Amtsakt öffentlich einsehbar wäre. Allerdings wäre dann die Korruption nicht mehr so einfach, da sie leichter nachweisbar wäre.
wann kommt endlich auch bei uns Tranparenz bei Verwaltungsverfahren, in Skandinavien ist das selbstverständlich!! 
von Beobachter am 2011-09-04 um 22:10 Uhr
da würde sich das Gemauschel "unter der Tuchent" bei den Bauverfahren von selbst aufhören. So ist der Korruption Tür und Tor geöffnet! Die vollständigen Bauakte sollten für jedermann eizusehen sein, wo liegt denn da das Problem?? Oder haben da alle etwas zu verheimlichen?

Bürgerinitiativen ab einer gewissen Größe sollten sich auf jeden Fall einbringen können!
@"Das Ortsbild wird durch die Flächenwidmungs- und Bebauungsbestimmungen hinsichtlich Fluchtliniern und Gebäudehöhe exakt festgelegt" 
von enttäuschter Wähler am 2011-09-04 um 21:49 Uhr
hier wird wieder ein gezielts Verwirrspiel betrieben. die MA 19 soll nicht den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan überprüfen, sondern ob ein geplantes Bauvorhaben INS ORTSBILD passt!!

Dabei hat sie ein geradezu unermessliches "Ermessen". und wenn dann noch politisch interveniert wird, ist ohnehin alles gelaufen. Die Wiener Bauordnung ist schon so abgefasst, dass es keine bauliche Scheußlichkeit gibt, die nicht von ihr gedeckt ist.

und solange die Stellungnahme der MA 19 von der Wiener Bauordnung gedeckt ist, kann sie jede Entscheidung, die sie nur möchte (oder die politisch von "oben" gewünscht ist) treffen.

Hier die Bevölkerung stärker einzubinden, wäre sicher sinnvoll, sonst machen die gut politisch vernetzten Bauwerber weiterhin was sie wollen. Die Ergebnisse sind ja überall in Wien zu bewundern.

(Dachausbauten in der Innenstadt, P&C Neubau in der Kärntner Straße)
"Wes Brot ich eß, des Lied ich sing?" 
von Psychiater am 2011-09-04 um 18:25 Uhr
Hoffentlich liest Stadtrat Ludwig - immerhin der Schwager von Faymann, Bruder von Faymanns Frau, ebenfalls SPÖ Gemeidnerätin, - diese Berichte auf HP oder "läßt lesen"; sein Büro kann ihm dann gleich berichten, wes Geistes Kinder seine Anhänger, Verteidiger, Vasallen, Schleppenträger, Genossen, Almosenempfänger, Gemeindebau-Insassen etc. sind!
gute Ansätze, zum Teil vollkommen Realitätsfremd und Wider jedes Rechtsstaats, Teil 4 
von Andreas Mayerhofer am 2011-09-04 um 18:11 Uhr
zu Punkt 7):

"Einbindung der organisierten Öffentlichkeit mit Stellungnahmerechten in Fragen der Ortsbildverträglichkeit von geplanten Bauvorhaben, da die Befugnisse der MA 19 hier sehr eingeschränkt scheinen."

Hier ist es sehr befremdlich, dass irgendwelche Privatpersonen, die „Ortsbildverträglichkeit“ feststellen sollen. Das Ortsbild wird durch die Flächenwidmungs- und Bebauungsbestimmungen hinsichtlich Fluchtlinien und Gebäudehöhe exakt festgelegt. Hier geht es offenbar nur darum, dass bestimmten Leuten ein bestimme Hausfassade nicht gefallen könnte. Nachdem Schönheit im Auge des Betrachters liegt, lassen Sie es doch den Eigentümer entscheiden, ob eine Fassade schön ist oder nicht – oder geben Sie dem Projektwerber das gleiche Recht, über bestehende Fassaden zu entscheiden und. ggf. einen Abbruch von „hässlichen“ Bestandsgebäuden, in denen die „Organisierte Öffentlichkeit“ wohnt, zu fordern.
Bitte lassen Sie auch neue Architektur zu und bauen Sie keine Freilichtmuseen, die besten Architekturdenkmale (z.B. Looshaus) haben sich nicht ins Ortsbild eingefügt, Gott sei Dank, gab es damals weniger BIs, sonst würden wir noch immer in der gotischen Architektur bauen.

Ortsbildschutz: weil’s gerade aktuell ist: ich bin als Mitglied der NGO „Zentralverband der Kleingärtner“ und BI „Ortsbildschutz im Schrebergarten“ der Meinung, dass das Krankenhaus Steinhof so überhaupt nicht in das Ortsbild der Schrebergartenhütten der Umgebung passt und erteile einen Abbruchbescheid, egal was das Bundesdenkmalamt sagt. Oder das Looshaus bekommt jetzt endlich eine historizistische Fassade verpasst.
gute Ansätze, zum Teil vollkommen Realitätsfremd und Wider jedes Rechtsstaats, Teil 3 
von Andreas Mayerhofer am 2011-09-04 um 18:10 Uhr
zu Punkt 4)

"Im Sinne der Transparenz der Bauverfahren sollen Anrainer und auch andere von einem Bauverfahren Betroffene Einblick in alle Verfahrensunterlagen samt allen Gutachten haben können.
...(keine Verweigerung der Auskunft mit dem Argument der Amtsverschwiegenheit und
des Datenschutzes, Verankerung einer Auskunftserteilungspflicht)"


Ich denke, dass Datenschutz ein hohes Gut ist, das erhalten werden muss. Insbesondere eine diffus definierte „betroffene Bevölkerung“ darf daher nicht alles einsehen!

Sonst kann ich, wenn ich z.B. im 5. Bezirk wohne. eine "beeinträchtigung durch ein Gebäude oder einen Umbau von Fr. Dr. Kraft im 17. Bezirk geltend machen, weil ich die die "interessierte öffentlichkeit bin" und sofort Einsitz in den gesamten Bauakt von Fr. Dr. Karft bekomme ?
gute Ansätze, zum Teil vollkommen Realitätsfremd und Wider jedes Rechtsstaats, Teil 2 
von Andreas Mayerhofer am 2011-09-04 um 18:09 Uhr
zu Punkt 3):

"...Dabei sollen insb. auch Einschränkung der Aussicht, Abschattungen,
Immissionen, aber auch indirekte Auswirkungen des Bauwerks, wie zB erhebliche Verkehrserregung (zB bei Einkaufszentren, Großmärkten, Gewerbehöfen,
Tiefgaragen), langdauernde Verkehrs-, Schmutz- und Lärmbeeinträchtigungen durch Baumaßnahmen aber auch bedeutende Wertminderungen gewertet werden."..


Was bitte heißt „erheblich beeinträchtigt werden könnten“? Heißt das Eintritt des Todes, schwere Körperverletzung durch ein Bauwerk?
Wenn jemand der Meinung ist, er könnte „erheblich beeinträchtigt“ werden, dann soll er einen Antrag auf Parteistellung mit der Begründung der erheblichen Beeinträchtigung und der Vorlage eines Fachgutachtens auch nachweisen. Eine erhebliche Beeinträchtigung kann wohl nicht gegeben sein, wenn etwas entsprechend der Flächenwidmung konformes errichtet wird (deswegen gibt es ja Wohngebiete, Gewerbegebiete, Industriegebiete, etc. hier wird die mögliche Beeinträchtigung berücksichtigt). Ebenso kann es keine erhebliche Beeinträchtigung geben, wenn irgendwo etwas Neues gebaut wird, das die angeblich Beeinträchtigten bereits selbst haben, und selbst bereits ihre Umwelt beeinträchtigen. (z.B.: ein neues Wohnhaus wo schon Wohnhäuser sind, Verkehr wo Anrainer bereits eine Straße haben oder irgendwo mit dem Auto fahren).

Soll das heißen, das Leute, die in einem Haus wohnen und bereits ihre Umgebung durch Einschränkung der Aussicht, Abschattungen und mittelbare (nutzungsbedingte) Auswirkungen eines Bauwerks (Lärm, Luftverschmutzung, erhebliche Verkehrserregung) beeinträchtigen, auch noch eine Entschädigung erhalten sollen, weil ein anderer (z.B. der Nachbar) gegenüber dasselbse macht? – Genau diese bestehenden Anrainer müssten eigentliche eine Entschädigung an die Nachbarn zahlen, nicht umgekehrt! Dann müsste aber für alle Bauwerke in Wien – Rückwirkend beginnend seit der Römerzeit eine Entschädigung gezahlt werden!
Wenn jemand etwas errichtet hat, dann muss im Sinne der Gleichberechtigung auch jemand anders dasselbe errichten dürfen (stadtentwicklungsziele wie Verdichtung der Stadt zur Verminderung des PKW Verkehrs und Infrastrukturkosten etc seien dahingestellt). Wenn jemand eine „freie Ausicht“ will, dann kann jeder das am zivilrechtlichen Weg durch Ankauf der Liegenschaft, Bezahlung einer Entschädigung in der Höhe eines Baurechtzinses etc bezahlen.
Deswegen gehört z.B. eine Bebauungsdichte und Gebäudehöhe über großflächigere Gebiete festgelegt – die dann für alle gilt. Die Auswirkungen eines Bauwerks werden über Widmungskategorien (Wohngebiet, Gewerbegebiet, Industriegebiet) berücksichtig. Nur wenn jemand besser als jemand anders gestellt wird . z.B. Hochhaus, das tatsächlich verschattet, dann könnten Entschädigungen angedacht werden.
gute Ansätze, zum Teil vollkommen Realitätsfremd und Wider jedes Rechtsstaats, Teil 1 
von Andreas Mayerhofer am 2011-09-04 um 18:09 Uhr
punkt 5):
"...sollte die organisierte Öffentlichkeit1 (Bürgerinitiativen, entsprechende NGOs) in Bauverfahren Parteistellung erhalten können, um entsprechende Einwendungen erheben zu können."


Wenn so genannte „Bürgerinitiativen“ eine Parteistellung erhalten sollen, dann müssen auch die Vorraussetzungen festgelegt werden, ab wann eine „Bürgerinitiative“ besteht. Ein paar Leute, die einfach gegen etwas sind, bezeichnen sich zwar sofort als Bürgerinitiative (aus der Aussage „ich bin BI für oder gegen irgendwas“) vertreten deswegen aber noch Lange nicht die „Betroffenen“, sondern zunächst ihre Eigeninteressen. Aus dieser Forderung könne z.B. die „Bürgerinitiavie für den Bau des Projektes x“, bestehend aus einer Person auftreten und das gesamte Konzept der Bürgerbeteiligung ad absurdum führen.

Eine Bürgerinitiative muss daher um Parteistellung zu erhalten gewisse Mindestkriterien aufweisen: Vertretungsbefugnis eines Prozentanteils (z.B. mind. 20%) der betroffenen Bevölkerung mit Hauptwohnsitz im betroffenen Gebiet durch schriftliche Vollmacht zur Vertretung.
Die Psychiatrie muß ausgebaut werden! 
von Dr.med. Sigmund F. am 2011-09-04 um 17:49 Uhr
"Ich kann ja gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte"

http://de.wikiquote.org/wiki/Max_Lieberm...

Paßt!!
kritische Öffentliichkeit 
von Ernst Straka am 2011-09-04 um 17:19 Uhr
Es beginnt schon mit dem anonymen Nickname, da würgt es mich bereits ob der Rechtschreibung und wenn ich dann das Geschreibsel
lese kann ich gar nicht so viel essen was ich kotzen muss.
gute Ansätze, zum Teil vollkommen Realitätsfremd und Wider jedes Rechtsstaats, Teil 4 
von kritische Öffentliichkeit am 2011-09-04 um 11:09 Uhr
zu Punkt 7):

"Einbindung der organisierten Öffentlichkeit mit Stellungnahmerechten in Fragen der Ortsbildverträglichkeit von geplanten Bauvorhaben, da die Befugnisse der MA 19 hier sehr eingeschränkt scheinen."

Hier ist es sehr befremdlich, dass irgendwelche Privatpersonen, die „Ortsbildverträglichkeit“ feststellen sollen. Das Ortsbild wird durch die Flächenwidmungs- und Bebauungsbestimmungen hinsichtlich Fluchtlinien und Gebäudehöhe exakt festgelegt. Hier geht es offenbar nur darum, dass bestimmten Leuten ein bestimme Hausfassade nicht gefallen könnte. Nachdem Schönheit im Auge des Betrachters liegt, lassen Sie es doch den Eigentümer entscheiden, ob eine Fassade schön ist oder nicht – oder geben Sie dem Projektwerber das gleiche Recht, über bestehende Fassaden zu entscheiden und. ggf. einen Abbruch von „hässlichen“ Bestandsgebäuden, in denen die „Organisierte Öffentlichkeit“ wohnt, zu fordern.
Bitte lassen Sie auch neue Architektur zu und bauen Sie keine Freilichtmuseen, die besten Architekturdenkmale (z.B. Looshaus) haben sich nicht ins Ortsbild eingefügt, Gott sei Dank, gab es damals weniger BIs, sonst würden wir noch immer in der gotischen Architektur bauen.

Ortsbildschutz: weil’s gerade aktuell ist: ich bin als Mitglied der NGO „Zentralverband der Kleingärtner“ und BI „Ortsbildschutz im Schrebergarten“ der Meinung, dass das Krankenhaus Steinhof so überhaupt nicht in das Ortsbild der Schrebergartenhütten der Umgebung passt und erteile einen Abbruchbescheid, egal was das Bundesdenkmalamt sagt. Oder das Looshaus bekommt jetzt endlich eine historizistische Fassade verpasst.
gute Ansätze, zum Teil vollkommen Realitätsfremd und Wider jedes Rechtsstaats, Teil 3 
von kritische Öffentlichkeit am 2011-09-04 um 11:07 Uhr
zu Punkt 4)

"Im Sinne der Transparenz der Bauverfahren sollen Anrainer und auch andere von einem Bauverfahren Betroffene Einblick in alle Verfahrensunterlagen samt allen Gutachten haben können.
...(keine Verweigerung der Auskunft mit dem Argument der Amtsverschwiegenheit und
des Datenschutzes, Verankerung einer Auskunftserteilungspflicht)"


Ich denke, dass Datenschutz ein hohes Gut ist, das erhalten werden muss. Insbesondere eine diffus definierte „betroffene Bevölkerung“ darf daher nicht alles einsehen!

Sonst kann ich, wenn ich z.B. im 5. Bezirk wohne. eine "beeinträchtigung durch ein Gebäude oder einen Umbau von Fr. Dr. Kraft im 17. Bezirk geltend machen, weil ich die die "interessierte öffentlichkeit bin" und sofort Einsitz in den gesamten Bauakt von Fr. Dr. Karft bekomme ?
gute Ansätze, zum Teil vollkommen Realitätsfremd und Wider jedes Rechtsstaats, Teil 2 
von kritische Öffentlichkeit am 2011-09-04 um 11:00 Uhr
zu Punkt 3):

"...Dabei sollen insb. auch Einschränkung der Aussicht, Abschattungen,
Immissionen, aber auch indirekte Auswirkungen des Bauwerks, wie zB erhebliche Verkehrserregung (zB bei Einkaufszentren, Großmärkten, Gewerbehöfen,
Tiefgaragen), langdauernde Verkehrs-, Schmutz- und Lärmbeeinträchtigungen durch Baumaßnahmen aber auch bedeutende Wertminderungen gewertet werden."..


Was bitte heißt „erheblich beeinträchtigt werden könnten“? Heißt das Eintritt des Todes, schwere Körperverletzung durch ein Bauwerk?
Wenn jemand der Meinung ist, er könnte „erheblich beeinträchtigt“ werden, dann soll er einen Antrag auf Parteistellung mit der Begründung der erheblichen Beeinträchtigung und der Vorlage eines Fachgutachtens auch nachweisen. Eine erhebliche Beeinträchtigung kann wohl nicht gegeben sein, wenn etwas entsprechend der Flächenwidmung konformes errichtet wird (deswegen gibt es ja Wohngebiete, Gewerbegebiete, Industriegebiete, etc. hier wird die mögliche Beeinträchtigung berücksichtigt). Ebenso kann es keine erhebliche Beeinträchtigung geben, wenn irgendwo etwas Neues gebaut wird, das die angeblich Beeinträchtigten bereits selbst haben, und selbst bereits ihre Umwelt beeinträchtigen. (z.B.: ein neues Wohnhaus wo schon Wohnhäuser sind, Verkehr wo Anrainer bereits eine Straße haben oder irgendwo mit dem Auto fahren).

Soll das heißen, das Leute, die in einem Haus wohnen und bereits ihre Umgebung durch Einschränkung der Aussicht, Abschattungen und mittelbare (nutzungsbedingte) Auswirkungen eines Bauwerks (Lärm, Luftverschmutzung, erhebliche Verkehrserregung) beeinträchtigen, auch noch eine Entschädigung erhalten sollen, weil ein anderer (z.B. der Nachbar) gegenüber dasselbse macht? – Genau diese bestehenden Anrainer müssten eigentliche eine Entschädigung an die Nachbarn zahlen, nicht umgekehrt! Dann müsste aber für alle Bauwerke in Wien – Rückwirkend beginnend seit der Römerzeit eine Entschädigung gezahlt werden!
Wenn jemand etwas errichtet hat, dann muss im Sinne der Gleichberechtigung auch jemand anders dasselbe errichten dürfen (stadtentwicklungsziele wie Verdichtung der Stadt zur Verminderung des PKW Verkehrs und Infrastrukturkosten etc seien dahingestellt). Wenn jemand eine „freie Ausicht“ will, dann kann jeder das am zivilrechtlichen Weg durch Ankauf der Liegenschaft, Bezahlung einer Entschädigung in der Höhe eines Baurechtzinses etc bezahlen.
Deswegen gehört z.B. eine Bebauungsdichte und Gebäudehöhe über großflächigere Gebiete festgelegt – die dann für alle gilt. Die Auswirkungen eines Bauwerks werden über Widmungskategorien (Wohngebiet, Gewerbegebiet, Industriegebiet) berücksichtig. Nur wenn jemand besser als jemand anders gestellt wird . z.B. Hochhaus, das tatsächlich verschattet, dann könnten Entschädigungen angedacht werden.
gute Ansätze, zum Teil vollkommen Realitätsfremd und Wider jedes Rechtsstaats, Teil 1 
von kritische Öffentlichkeit am 2011-09-04 um 10:57 Uhr
punkt 5):
"...sollte die organisierte Öffentlichkeit1 (Bürgerinitiativen, entsprechende NGOs) in Bauverfahren Parteistellung erhalten können, um entsprechende Einwendungen erheben zu können."


Wenn so genannte „Bürgerinitiativen“ eine Parteistellung erhalten sollen, dann müssen auch die Vorraussetzungen festgelegt werden, ab wann eine „Bürgerinitiative“ besteht. Ein paar Leute, die einfach gegen etwas sind, bezeichnen sich zwar sofort als Bürgerinitiative (aus der Aussage „ich bin BI für oder gegen irgendwas“) vertreten deswegen aber noch Lange nicht die „Betroffenen“, sondern zunächst ihre Eigeninteressen. Aus dieser Forderung könne z.B. die „Bürgerinitiavie für den Bau des Projektes x“, bestehend aus einer Person auftreten und das gesamte Konzept der Bürgerbeteiligung ad absurdum führen.

Eine Bürgerinitiative muss daher um Parteistellung zu erhalten gewisse Mindestkriterien aufweisen: Vertretungsbefugnis eines Prozentanteils (z.B. mind. 20%) der betroffenen Bevölkerung mit Hauptwohnsitz im betroffenen Gebiet durch schriftliche Vollmacht zur Vertretung.
das Schreiben wurde bisher nicht beantwortet, 
von Johanna Kraft am 2011-08-31 um 21:54 Uhr
aber es ist ja noch Urlaubszeit und man soll die Hoffnung nicht aufgeben!
wurde das Schreiben beantwortet?? 
von Gerda am 2011-08-31 um 21:53 Uhr
würde mich interessieren...