Montag, 4. Juli 2011
Das ist eine Augenauswischerei mit dem Ziel „Liebe Bürgerinnen und Bürger ihr dürft dabei Eure Sorgen loswerden und wir sagen Euch, was ohnehin schon passiert ist ...“.Es sei denn die Bezirkspolitiker fordern mit der gleichen Erregung: „Sofortiger Abriss-, Bau- und Planungsstopp im Ostteil von Steinhof!“ Dann wäre eine ehrlich gemeinte Chance auf Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gegeben. Denn in der Zwischenzeit wird demoliert, werden Fundamente ausgehoben, wird Geld für Baupläne ausgegeben. In Penzing und Ottakring sollen im Herbst Bürgerversammlungen nach §104c der Wiener Stadtverfassung (Auszug siehe unten) abgehalten werden. In Penzing wird die nächste Verkehrskommission noch gemächlich Details festlegen. In Ottakring ist dazu ein veritabler Streit zwischen ÖVP+FPÖ und SPÖ+GRÜNE entbrannt. Die Schlachtrufe sind „so schnell wie möglich“ gegen „so gründlich wie möglich“. (wen die Kampfschriften interessieren) Die einen: ÖVP & FPÖ Klick Hier gegen die anderen: GRÜNE Klick Hier Liebe Streitparteien setzt mit uns gemeinsam durch: „Sofortiger Abriss-, Bau- und Planungsstopp im Ostteil von Steinhof!“ Dann ist der Zeitdruck sofort weg und das Bürgerbeteiligungsverfahren kann gründlich vorbereitet werden! Seht ihr, so konstruktiv können Beiträge Eurer Wählerinnen und Wähler sein, also hört bitte auf sie. Was ist bisher passiert? Ohne jede öffentliche Debatte wurde ein Teil des Areals an die GESIBA verkauft (600 Wohnungen?), ein weiteres Grundstück wurde, dem Vernehmen nach, der VAMED übergeben (Rehab-Zentrum?). Im Hintergrund wurde geplant und konzipiert und etwas davon auch den Bezirksvertretungen Penzing und Ottakring vorgestellt. Auf Anfrage lehnen es Bezirksverteter ab die Unterlagen interessierten Personen zu übergeben. Also leben wie derzeit vom Hörensagen und Einblick nehmen. Inzwischen wird weiter fleißig gebaggert und gezeichnet. „Die Sache ist gelaufen“, „wir sind Sachzwängen unterworfen“ sind dann die zu erwartenden Botschaften auf den Bürgerversammlungen. Das kann es doch nicht sein! Initiative Steinhof, Plattform initiativer Bürgerinnen und Bürger Wir fordern:
Nehmen sie mit uns Kontakt auf! E-Mail: steinhof@gmx.at Briefpost: Initiative Steinhof, c/o Club International, Payergasse 14, 1160 Wien Auszug aus der Wiener Stadtverfassung: Bürgerversammlung § 104c (1) Zur Information und Diskussion über Angelegenheiten, die im ausschließlichen oder überwiegenden Interesse eines Bezirkes gelegen sind, können Bürgerversammlungen abgehalten werden. (2) Eine Bürgerversammlung ist abzuhalten, wenn sie die Bezirksvertretung beschließt oder mindestens ein Fünftel der Mitglieder der Bezirksvertretung dies verlangt. Kein Mitglied der Bezirksvertretung darf innerhalb eines Kalenderjahres mehr als ein Verlangen nach Abhaltung einer Bürgerversammlung stellen. Eine Bürgerversammlung ist ferner abzuhalten, wenn eine Mindestanzahl von Einwohnern (§ 61 Abs. 1) des Bezirkes, die zum Gemeinderat wahlberechtigt sind oder im Falle des Besitzes der österreichischen Staatsbürgerschaft wahlberechtigt wären, dies verlangt. Die Mindestanzahl beträgt 5 v. H. der bei der letzten ordentlichen oder außerordentlichen Volkszählung festgestellten Anzahl von Einwohnern des Bezirkes. (3) Eine Bürgerversammlung nur für einen Teil des Bezirkes ist über Beschluss der Bezirksvertretung abzuhalten, wenn eine Angelegenheit im Sinne des Abs. 1 nur für die Bevölkerung dieses Bezirksteiles von Bedeutung ist. Die genaue Begrenzung des Gebietes, für das die Bürgerversammlung durchgeführt werden soll, ist im Beschluss der Bezirksvertretung festzulegen. (4) Die Bürgerversammlung ist vom Bezirksvorsteher oder einem von ihm beauftragten Mitglied der Bezirksvertretung einzuberufen und zu leiten. Allfällige Unterlagen sind mindestens zwei Wochen vor Abhaltung der Bürgerversammlung zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. |