AKT!ON 21

Presse
Artikel vom 6. Mai 20211
Der Aufstand der Wiener Bürgerinitiativen


Sonntag, 8. Mai 2011

Immer öfter engagieren sich Wiener in Bürgerinitiativen und protestieren gegen Tiefgaragen, Hochhäuser und Rodungen von Bäumen in Parks. Sie wollen mehr Mitspracherecht für Ihren Bezirk.

Wien.
Kampf gegen Hochhäuser, Proteste gegen Tiefgaragen und Baumfällungen in Parks, Widerstand gegen als Verschandelung gesehene Änderungen des Ortsbildes: „Die Wiener steigen immer öfters auf die Barrikaden“, erklärt Herta Wessely, Obfrau der Aktion21, der „Presse“. Die Aktion21 ist eine Art Dachverband, in dem sich rund 50 Bürgerinitiativen gesammelt haben.

Lesen Sie weiter direkt beim Artikel in der Presse

Direkt zum Onlineartikel KLICK HIER

Sollte der Artikel nicht mehr Online sein so können Sie ihn auch hier, im Anhang, als pdf Datei ansehen.

Sie können beim Presseartikel direkt einen Kommentar schreiben.

Im folgenden können Sie vorab schon einige Kommentare lesen.

<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<
Gast: Bruno Pi
SPÖ will weiter verlieren
... und ignoriert daher die Bevölkerung konsequent. Das kann nicht gutgehen!

PS: Habt ihr schon von den neuen 200 Meter Turm an der Wagramer Straße gehört? Soll das Wiener Flair sein? (Oder gar eine Zielscheibe für terroristische Islamisten, damit die nicht in die UNO-City reinfliegen)?
--------------------------------------------------------------------------------
Gast: Andera Willson

Gesundheitsgefährdung durch motorisierten Verkehr
Nicht zu vergessen sind die Bürgerinitiativen, wo es um Belastung und Gesundheitsgefährdung durch motorisierten Verkehr geht.
Unsere BI Lebensraum Landstraßer Gürtel lädt alle ein, diese Sorgen mitzuerleben am Do, 26.5.11 ab 16:00 am Landstraßer Gürtel/Ghegastraße unter dem Motto: "Lärm - Geisel unserer Zeit"!
Wir tragen Verantwortung für unsere kommende Generation und es gibt Wege aus der Sackgasse, es muss nur jeder ein wenig mehr bereit sein, etwas verändern zu wollen und die PilitikerInnen tun gut daran, partizipative Demokratie ernst zu nehmen.
--------------------------------------------------------------------------------
Gast: 1521_1683

Re: Gesundheitsgefährdung durch motorisierten Verkehr
Sehr geehrte Dame, bitte hören sie auf sich so dermassen lächerlich über die Verkehrssituation am Gürtel zu echauffieren. Die Tangente und die Abfahrt Gürtel wurden in den 70ern gebaut, seit wann wohnen sie dort ? Nur weil sie und viele andere in diese Verkehrhölle gezogen sind müssen jetzt nicht alle ansudern, mit dem Umbau wirds eh besser. Sie sind wie die Leute die wegen der billigen Grundstücke in die Nähe von Flughäden ziehen und sich dann beschweren.
---------------------------------------------------------------------------------------
Dateien zu diesem Thema
Ein Gesetz gilt unter allen Umständen und ist daher auch bei Planungen zu beachten. 
von Friedrich Hochmann am 2011-05-14 um 23:24 Uhr
Die Aufnahme des §43 Abs. 2 in die StVO, welche zum SChutz der Bevölkerung, inbesondere der Anrainer der Strassen dient, erfolgte 1966. Da der Bau der Tangente und der entsprechenden Zu- und Abfahrten erst in den 70er Jahren erfolgte, hätten die Planungen die Bestimmung des StVO §43 Abs. 2 berücksichtigen müssen. Es ist daher die Frage ob jemand vor oder nach dem Bau der Ab- und Zufahrten zur Tangente dort hingezogen ist.
Abgesehen davon herrscht in Wien bei der Planung von Strassen nicht gerade Pallas Athene. So kam es z.B. beim Handelskai zu einer Aufeinanderfolge von Widmungen, die man wohl nicht als intelligent bezeichnen kann, um es sehr vornehm auszudrücken. So war dieses Gebiet zuerst als Gewerbe- und Industriegebiet gewidmet, danach erfolgte eine Umwidmung auf Wohngebiet, was angesichts der Lage ja durchaus vernünftig war, aber dann wurde der Handelskai 1972 zu einer Rennbahn ausgebaut u.zw. zu bereits bestehenden Wohnhäusern. Dümmer geht es wohl nicht mehr. Selbstverständlich kann bei Dauerschallpegel die mehr als das 4-fache des Grenzwertes für den vorsorglichen Gesundheitsschutzes nach WHO wohl kaum von einem ordnungsgemäßen Vollzug des §43 Abs. 2 StVO durch die Wr. Behörden gesprochen werden, aber esgilt wie immer die Unschuldsvermutung.