Dienstag, 3. Mai 2011
Nach nahezu zwei Jahren ist am 9.März 2011 ein Beschluss des Verfassungsgerichtshofs erfolgt.Am 9.April 2009 hatten Anrainer im Bauverfahren SÜBA 1130 Fleschgasse 4-6 eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. In der Beschwerde wurde unter Anderem das rechtswidrige Zustandekommen des Plandokuments 6869 im Rahmen des Widmungsverfahrens gerügt, da nach der öffentlichen Auflage des Entwurfs, wie die Beschwerdeführer argumentierten, wesentliche Änderungen im Bebauungsplan vorgenommen worden waren. Die Behandlung der Beschwerde wurde abgelehnt und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten. Da der Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde, ist der Baumbestand auf der Liegenschaft längst "Geschichte" und der Rohbau ist fast fertiggestellt. Volltext des VfGH im Anhang Dateien zu diesem Thema
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