Donnerstag, 27. Jänner 2011
In Sachen Hotelzubau wurde Herr Bgm. Häupl und Frau Stadtrat Vassilakou bereits im November und damit deutlich vor der entscheidenden Sitzung des Bezirks-Bauausschusses über die Werbung des Hotels mit dem Fertigstellungstermin September 2011 informiert [siehe Beilage 1], wobei auch auf mögliche Verfassungswidrigkeit des §69 Wr. BO. Hingewiesen wurde. Erst im Jänner 2011 und damit nach der Sitzung des Bezirksbauausschusses, die leider mit einer mehr als knappen Entscheidung für die Baugenehmigung geendet hat, wurde auf dieses Mail vom Büro Stadtrat Ludwig geantwortet [siehe Beilage 2]. Dabei wurde allerdings auf den mehr als ungewöhnlichen Umstand, dass das Hotel sich der Erteilung einer Baugenehmigung vollkommen sicher war, obwohl über diese noch nicht einmal entschieden war, mit keinem Wort eingegangen. Vielleicht glaubt man im Rathaus, dass es Hellseher gibt. Allerdings dürfte es jedoch auch viele Menschen geben, die eher an einen Fall für die allseits bekannte Unschuldsvermutung glauben. Die Antwort besteht im Wesentlichen auf einer Erläuterung des Ablaufs der Erteilung der Baugenehmigung, der allerdings ohnehin bekannt war. Eine genauere Begründung nach welchen nachvollziehbaren Gründen die Entscheidung für die Baugenehmigung gefallen ist, ist der Antwort leider nicht zu entnehmen. In einer Replik [siehe Beilage 3] wurde dargelegt, dass nach dem Wortlaut des §69 Wr. BO. die Baugenehmigung nicht zu erteilen gewesen wäre. Weiters wurde auch angeregt die Vorgänge bei der Entscheidungsfindung im Hinblick auf die hellseherischen Fähigkeiten der Hotelmanager zu untersuchen. F. Hochmann B.I. Handelskai Dateien zu diesem Thema
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