Dienstag, 16. November 2010
Wien (OTS) - Ob der Eingang am Spitz der wichtigste ist odernicht, ist unerheblich. Erheblich ist, dass er durch die U2-Bahn-Station "Taborstrasse" (50 m) eine zusätzliche Aufwertung erfahren hat. Erheblich ist nicht, wieviele Promille an Augarten-Fläche verbaut werden, sondern welchen Einfluss diese 3 Promille auf das Erscheinungsbild des Augarten haben. Was soll man von einem Politiker halten, der solche Unterschiede nicht wahrnimmt? (ÖVP-Hefelle, ots 0102 05.10.2010) Pühringer, Sponsor der Wiener Sängerknaben (WSK), besteht auf diesem Bereich des Augartens. In Dresden und in Weggis am Vierwaldstättersee wurden ähnliche Vorhaben des aus dem ehemaligen Ostdeutschland stammenden Investors und Bautycoons durchschaut und seine Pläne durchkreuzt. Anders als in Wien, gab es für Pühringer keine (Dresden) bzw. keine wunschgemäßen (Weggis) Bewilligungen. Die 2000 erfolgte Unterschutzstellung des Augartens lag im öffentlichen Interesse. Dieses öffentliche Interesse ist 2010 durch mehr als 15.000 Unterschriften und zahlreiche Prominenz bestätigt. Nach so viel Widerstand muss es eine Bürgerbefragung geben. Wir fordern einen BAUSTOPP und keine weitere Privatisierung des Augartens ! Der für ein rechtmäßiges Zustandekommen des Denkmalamtsbescheides notwendige Nachweis "nur an diesem Ort möglich" konnte nicht erbracht werden. Der Bescheid des Denkmalamtes entbehrt der materiellen Rechtsgrundlage. Die als Argument immer wieder vorgebrachte Baulandwidmung betrifft nur für die Gartennutzung notwendige Zweckbauten, jedoch keine nutzungsfremden Protzbauten. Wie kam es zur Baubewilligung ? Nicht mit rechtsstaatlichen Mittel, nicht mit demokratieverträglichen Mitteln. Amtsmissbrauch und Korruption sollen von der Justiz geprüft werden. Für die Augarteninitiativen: Verein Freunde des Augartens www.baustopp.at Josefinisches Erlustigungskomittee www.erlustigung.org Verein Aktion21 - Pro Bürgerbeteiligung www.aktion21.at Rückfragehinweis: Monika Roesler, Freunde des Augartens, Mobil: 0664 / 5055872 0664 / 5055872 *** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT *** OTS0230 2010-10-06/12:58 061258 Okt 10 NEF0011 0272 |