Donnerstag, 11. November 2010
Bericht: 10.November 2010Mit einer beim Oberlandesgericht hinterlegten finanziellen Sicherheitsleistung hat der Bauwerber das einstweilige Bauverbot des Bezirksgerichts Hietzing aufheben können und die Bauarbeiten schreiten zügig voran. Die meisten Bäume wurden ohnehin schon im Vorfeld gefällt, für 13 Bäume gab es seitens des Bezirksbaumschutzreferats Fällungsbewilligungen. Dafür sollen später auf der Liegenschaft selbst 47 (siebenundvierzig!!) Ersatzpflanzungen erfolgen. (Wie das technisch möglich sein soll, ist ein Rätsel.) Eine große schöne mindestens 100 Jahre alte Kastanie hatte angeblich einen gefährlichen Pilz, sie wurde am 11.Oktober 2010 (Siehe Video) – einen Tag nach der Gemeinderatswahl – gefällt, sonst wäre sie ja mitten in der Baugrube gestanden. Dass sie in Symbiose (so der Bescheid der MA 22) mit der 160Jahre alten Linde – Naturdenkmal 809 – auf dem Nachbargrundstück wuchs, interessiert Bauwerber nicht. Für eine sicher 40 Jahre alte große Magnolie gab es keinen Fällungsbescheid, sie wurde kurzerhand „umgepflanzt“, was nach dem Wiener Baumschutzgesetz rechtlich unzulässig ist. Nur wenn ein Fällungsbescheid vorliegt, kann statt einer Ersatzpflanzung eine „Umpflanzung“ erfolgen, aber wer schaut denn da schon so genau! Bei Nacht und Nebel wurde der Baum mit dem Bagger herausgerissen und an eine die zukünftige Tiefgarage weniger störende Stelle versetzt. Beim Aushub wurden auch den Linden auf den Nachbargrundstücken (Naturdenkmäler 772 und 809) bis zu oberschenkeldicke Wurzeln ausgerissen, die sog Wurzelsuchschlitze (1m 20 tief!) im August des Vorjahrs hatten – wie zu erwarten – keine das Bauvorhaben „behindernden“ Wurzeln ergeben. (Der Gutachter wird vom Bauwerber bestellt und bezahlt, sog „Privatgutachten“). Findet man später doch Wurzeln, dann kann auch die MA 22 nichts machen. Sie sollte zwar eine baubegleitende Kontrolle durchführen, aber das darf man auch nicht zu eng sehen. Ob die wunderbaren Bäume überleben werden können, wird erst die Zukunft zeigen. Sie sind jetzt schutzlos dem Wind ausgesetzt, da alle anderen Bäume entfernt wurden. Die Bauarbeiten wirken sich sicher auf Standfestigkeit, Ernährung und Wasserversorgung der Bäume dramatisch aus, wie Experten bestätigen. Erst in einigen Jahren werden sich die Schäden zeigen. Die Anrainer müssen froh sein, wenn ihr Haus nicht in der Baugrube landet, denn an eine Baugrubensicherung war nach dem Motto „es wird schon nichts passieren“ auch nie wirklich gedacht worden. Aber mit einem überdimensionalen Wahlplakat ließ Bezirksvorsteher DI Gerstbach die Wähler wissen, „Hietzing wird immer schöner“. Dieser Ansicht sind wohl inzwischen nicht mehr alle. (Zur Erinnerung: Die Widmungsänderung 1997 – Änderung der Bauhöhe und der besonderen Bebauungsbestimmungen – nach der öffentlichen Auflage ist seit 9.April 2009 beim VfGH als Beschwerde anhängig) |