AKT!ON 21

Anwort vom Büro der Geschäftsgruppe
Stadtentwicklung und Verkehr


Freitag, 1. Oktober 2010

Unser Anwalt, Hr. Dr. Riegler, hat mir soeben das Antwortschreiben vom Büro Schicker erhalten.
Im letzten Satz wird zur Abwechslung recht verbindlich von der Einhaltung getroffener Gemeinderats-Beschlüsse gesprochen.


Wir werden die Verantwortlichen daran erinnern, dass dies auch nach der Wahl gilt ....

Alexander Mayr-Harting

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Büro der Geschäftsgruppe
Stadtentwicklung und Verkehr
1., Rathaus, 1082 Wien

GSV - 1820/2010

Sehr geehrter Herr Dr. Riegler!

Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. September 2010, die unter anderem auch an Herrn Stadtrat Dipl.-Ing. Rudi Schicker gerichtet wurde. Nach Rücksprache mit der zuständigen Fachdienststelle teile ich Ihnen dazu Folgendes mit:

Bezüglich Rückwidmung Springerpark / Marillenalm wurde der Beschluss erst im letzten Gemeinderat vor dem Sommer, d. h. im Juni 2010, gefasst. Ein Widmungsverfahren dauert in der Regel 1 - 1,5 Jahre und wird von der zuständigen Abteilung mit Sorgfalt vorbereitet und zuerst magistratsintern geprüft. Aus diesem Grund können in der Öffentlichkeit auch noch keine Aktivitäten sichtbar sein.

Selbstverständlich hält sich der Magistrat und somit auch die Magistratsabteilung 21 B an die Beschlüsse des Gemeinderates.

Mit freundlichen Grüßen

Mag.a Ingrid Götzl, BSc
Büroleiterin

Büro der Geschäftsgruppe
Stadtentwicklung und Verkehr
Tel: 4000-81400
Fax: 4000-99-81400
mailto: post@gsv.wien.gv.at

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