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Wien verhandelt anders
Eine wahre Geschichte aus Wien Mitte


Montag, 11. Dezember 2006

Wien verhandelt anders - Eine wahre Geschichte aus Wien Mitte

Für eine Generalgenehmigung der geplanten Betriebsanlage Wien-Mitte wurde am 01.12.2006 um 9,00 Uhr im Sitzungssaal des Magistratischen Bezirksamts für den 3. Bezirk eine Verhandlung anberaumt.

Zu dieser Verhandlung waren die Anrainer ordnungsgemäß mit dem Zusatz geladen, dass „die Pläne und die sonst für die Beurteilung erforderlichen technischen Unterlagen zu Einsichtnahme der Beteiligten aufgelegt“ seien.

Keine Einsicht in Umwelt- und Verkehrsgutachten
Die für die Beteiligten wesentlichsten Unterlagen, das Umweltgutachten vom Dezember 2005 (7.1 A), die Ergänzung zum Verkehrs- und Umweltgutachten vom März 2007 (!!!), die Ergänzung zum Umweltgutachten vom April 2006 und das Verkehrsgutachten vom Dezember 2005 (8.1 A) waren zwar im Inhaltsverzeichnis erwähnt, lagen aber dem Akt nicht bei. Einer handschriftlichen Anmerkung zufolge fanden sich diese Dokumente nur bei der Parie A, in welche eine Einsicht nicht möglich war.
Ein Schelm, der schlecht darüber denkt.

Die Verhandlung, zu der keine größere Personenmenge zu erwarten war, wurde zudem „wegen Kollision“ im letzten Augenblick in ein kleineres Zimmer verlegt, in welchem die Sessel knapp wurden und der größere Teil der Teilnehmer nicht am Verhandlungstisch Platz nehmen konnte.
Ein Schelm, der schlecht darüber denkt.

Brandrauchentlüftung – nein danke
Der zuständige Sachverständige der MA 68 (Brandmaßnahmen, Brandschutz) DI Wagner war nicht erschienen und ließ sich durch einen nicht besonders informierten Vertreter, der notabene sehr zeitknapp war und sich nach kurzer Stellungnahme, welche ihm die Verhandlungsleiterin, Frau Mag. Wurst vorab ermöglichte, verabschiedete. Angesichts des zu erwartenden Konfliktstoffes, der Brandrauchentlüftung U4, nicht ganz verständlich.
Doch ein Schelm, der schlecht darüber denkt.

Frau Mag. Wurst verlas einleitend den Antrag der „Salima“ Wien Mitte Projektentwicklung GmbH auf Generalgenehmigung der Betriebsanlage und nahm dann zu ihrem Erstaunen die Rüge einiger Anrainer zur Kenntnis, dass wesentliche Dokumente nicht zur Einsicht aufgelegen seien – obwohl dies doch aus dem Inhaltsverzeichnis des Aktes eindeutig zu entnehmen gewesen ist, und dass sie sich deshalb weitere Stellungnahmen und Einwendungen vorbehielten. Protokolliert wurde dieses Vorbringen jedoch erst über ausdrücklichen Wunsch, es zu Protokoll zu nehmen.
Ein Schelm, der schlecht darüber denkt.

Auf die nach solcher Aufmüpfigkeit einsetzende Schrecksekunde folgte die nächste Unannehmlichkeit: ein Anrainer verwies auf die Unzulänglichkeiten der U 4-Brandrauchentlüftung und machte auf die daraus resultierende Gefährdung von Leben und Gesundheit nicht nur der Anrainer, sondern auch der Benützer, Mitarbeiter, Kunden und Passanten der Projektanlage aufmerksam. Der Amtssachverständige DI Hofmann von der MA 36 (Kundenschutz, Brandschutz) meinte, dass dies doch schon im eisenbahnrechtlichen Verfahren vorgebracht worden sei, worauf Frau Mag. Wurst „belehrte“, dies sei nicht Gegenstand der gewerberechtlichen Verhandlung. Erst auf die Entgegnung, darüber würden allenfalls die Instanzen entscheiden, es werde auf Protokollierung bestanden, ließ die Verhandlungsleiterin die Einwendungen ins Protokoll diktieren.
Auch hier ein Schelm, der schlecht darüber denkt.

„Lästige“ Anrainer
Verschiedene Fragen wurden von Vertretern der „Salima“ beantwortet, nicht immer einheitlich. Diskrepanzen gab es darüber, von welcher Seite – Ditscheinergasse oder Gigergasse – die Zulieferungen für das Einkaufszentrum erfolgen würden. Eine klare Abgrenzung war nicht zu erhalten. Eine Gefahr durch den Abbruch kontaminierter Materialien wurde verneint.

Weitere Einwände gegen das vorgestellte Projekt ergaben sich aus den Fragebeantwortungen. Besonders heftig wurde der Verlust von Stellplätzen im öffentlichen Raum diskutiert, wobei der Aussage, ein Projekt dieses Umfangs bedinge eben eine Verringerung der verfügbaren Stellplätze durch die vermehrte Nachfrage nach solchen, mit dem Hinweis begegnet wurde, dass diese natürliche Einschränkung der Anrainer durch die auch zahlenmäßige Reduktion der Stellplätze unnötigerweise verstärkt würde. Die Frage nach der genauen Zahl der Stellplätze in der Gigergasse jetzt und nach Errichtung des Projektes konnte nicht sofort beantwortet werden. Die Antwort wurde noch vor Ende der Verhandlung zugesagt, aber nicht gegeben.

Aufmerksam wurde auch darauf gemacht, dass die geplante Durchwegung der Baulichkeiten, die ja mit ein wesentlicher Gegenstand des Genehmigungsverfahrens darstellen, nicht mit dem Flächenwidmungsplan übereinstimmt. Dieser sieht eine Fortsetzung der Henslerstraße und Stelzhamergasse vor, welche dereinst auch über die Markthalle bis zur Invalidenstraße weitergeführt werden und damit die fremdkörperhafte Inselhaftigkeit des Baues mildern sollte. Bei einer Verweigerung der Baugenehmigung zur vorliegenden Planung könnte daher eine auf dieser beruhende gewerberechtliche Genehmigung hinfällig werden.

Die Verhandlungsleiterin protokollierte nicht eine einzige Einwendung, die nicht ausdrücklich als solche bezeichnet wurde und deren Protokollierung nicht ausdrücklich verlangt wurde. Der Anwesenheit mehrerer rechtkundiger Anrainer war zu verdanken, dass schließlich doch alle zur Sprache gebrachten Einwendungen im Protokoll festgehalten wurden.
Ein Schelm, der schlecht darüber denkt.

Eigenartige „Verhandlungsführung“
Bevor die einzelnen Amtssachverständigen zu Wort kamen, meinte Frau Mag. Wurst, dass die folgenden Erörterungen für die Anrainer nicht von besonderem Interesse wären und sie daher die Verhandlung verlassen könnten. Diejenigen, die dieser „Anregung“ nicht Folge leisteten, wurden Zeugen einer eigenartigen Form von Verhandlungsführung. Der Sachverständige DI Hofmann begann, sich mit Vertretern der „Salima“ am Tisch und über verschiedene Pläne gebeugt, in gedämpftem Ton zu unterhalten, währenddessen Frau Mag. Wurst sich mit anderen Personen unterhielt. Die um 11,20 vorgetragene Rüge, dass die verbliebenen Anrainer solcherart der Verhandlung nicht folgen könnten und die Verhandlung für sie verständlich geführt werden möge, wurde nicht einmal ignoriert. Beim Näherrücken zum Verhandlungstisch konnte bruchstückweise festgestellt werden, dass es sich um eine Diskussion über verschiedenste Einwendungen der Amtssachverständigen gegen die Planung handelte. Diese „Privatgespräche“ wurden auch während einer 5-minütigen Abwesenheit der Verhandlungsleiterin (11,35 bis 11,40) ohne Pause fortgeführt.
Ein Schelm, der schlecht darüber denkt.

Doch für Anrainer interessant?
Etwas später (11,45) ersuchte Frau Mag. Wurst, den für Schadstoffemissionen und Luftqualität zuständigen Amtssachverständigen Dr. Titze, seinen „für die Anrainer interessanteren Vortrag“ vorzuziehen. Er rügte, dass das Umweltgutachten auf Basis der Fragestellungen des UVP-Feststellungsverfahrens, nicht aber auf der Grundlage des gewerberechtlichen Verfahrens abgefasst und daher für dieses nicht brauchbar sei. Es müsse daher dementsprechend überarbeitet werden. Die Emissionsberechnungen, speziell die Emissionsprognose erfordere wegen der komplexen Struktur des Projektes auch ein komplexes Modell, welches auf diese Struktur anwendbar sei. Auch sei die Stellplatzanzahl unterschiedlich angegeben – 267 oder 281 ? - , was für die Erschließung der Zu- und Abfahrt relevant sei. Die Parkdecks hätten keine Absaugung, die Belüftung erfolge in den Innenhof, in ungünstigen Situationen könne es zu einer Überschreitung der zulässigen Werte kommen. Fraglich sei auch, ob in der Ditscheinergasse ein kleines Stück nur für die Garagennutzung gewidmetes öffentliches Gut in die Emissionsprognose einzubeziehen wäre (Rechtsfrage: ist öffentliches Gut dann relevant, wenn es ausschließlich für die Garageneinfahrt benützt wird?). Die Verhandlungsleiterin wandte sich schließlich gegen eine Aufrechnung der Emissionen mit jenen des vor Jahren abgesiedelten Busbahnhofes und meinte, Dinge aus 2002, die nicht mehr den Gegebenheiten entsprächen, könnten korrekterweise nicht in die Berechnung eingehen. Der Sachverständige kritisierte auch die Ausblasung in einer Entfernung von 30 m vor den Hotelfenstern als mögliche Überschreitung der Grenzwerte sowie Staubwerte, die nicht dem Stand der Technik entsprächen. Auch stellte er fest, dass die Netzersatzanlagen mit ihren sehr hohen Emissionswerten, wenn sie Teil der Genehmigung sein sollen, in die Emissionsberechnung einbezogen werden müssten; die entsprechenden Emissionsdaten seien aber nicht angegeben. Durch entsprechende Auflagen müsse sichergestellt werden, dass diese Daten eingehalten würden.

Skurrile „Verhandlung“ – Geheimniskrämerei um Gutachten
Ab 12,00 h setzen SV DI Hofmann und Vertreter der „Salima“ ihr halblautes Privatgespräch fort, währenddessen sich Frau Mag. Wurst mit dem SV Dr. Titzek unterhält und für die Anwesenden unhörbar etwas ins Protokoll diktiert.

Um 12,45 schließt sie unvermutet und mitten in die Privatgespräche hinein die Verhandlung, erklärt einigen Anrainern, dass sie „das Umweltgutachten der „Salima“ zurückgebe“, weil es neu gemacht werden müsse, mit Fristsetzung 31.01.07, die freilich verlängert werden könne, wenn es bis dahin nicht fertig sei, und dass die Anrainer es dann einsehen könnten, die Einsichtnahme in das jetzt vorliegende Gutachten habe ja keinen Sinn. Das Verkehrsgutachten werde nicht geändert und könne selbstverständlich auch eingesehen werden – gemeinsam mit dem Umweltgutachten, wenn dieses vorliegen würde.
Ein Schelm, der schlecht darüber denkt.

Man fragt sich: warum werden die Gutachten so „geheim“ gehalten? Um Antwort wird gebeten.

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