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Augarten-Bescheid:
Schwere Rechtsmängel nun amtlich


Donnerstag, 26. August 2010

Konzerthalle der Wiener Sängerknaben materielle Rechtsgrundlage entzogen

Wien (OTS) - Nun ist es auch amtlich: die Volksanwaltschaft hat bestätigt, dass der Augarten-Bescheid des Denkmalamtes die von den Freunden des Augartens gerügten und auch vom Verfassungsexperten Prof. Heinz Mayer festgestellten schwerwiegenden Mängel aufweist und so nicht hätte erlassen werden dürfen. Der darauf beruhenden
Baugenehmigung ist damit die materielle Rechtsgrundlage entzogen.


Da ein Einspruch aber nur seitens der am Bau Interessierten
möglich war, ist der Bescheid rechtskräftig und kann vom
Bundesdenkmalamt nicht mehr aufgehoben werden. Allerdings könnte der
Landeshauptmann Dr. Michael Häupl als "übergangene Partei" Einspruch
erheben und den Rechtsbruch sanieren - wenn er wollte und sich für
das Recht statt für seine persönliche Vorliebe entschiede.

Ein Fall für den Staatsanwalt

Dies wäre vor allem deshalb angebracht, weil die Volksanwaltschaft
festgestellt hat, es seien "Mängel bei der Bestellung und Zweifel an
der Objektivität des für die Entscheidungsfindung wesentlichen
Gutachters (...) hervorgetreten", ein Umstand, der nun die
Staatsanwaltschaft beschäftigt. Unnötig zu sagen, dass es einem
Landeshauptmann anstünde, alle Mittel auszuschöpfen, um solche
zweifelhaften "Entscheidungsfindungen" zu bekämpfen.

Ausführliche Analyse des VA-Bescheids auf www.aktion21.at

Rückfragehinweis:

~
Dr. Monika Rösler, Verein Freunde des Augartens
Tel. 0664 505 58 72
Herta Wessely, Verein Aktion 21 - Pro Bürgerbeteiligung
Tel. 0676 303 97 99
Markus Landerer, Verein Initiative Denkmalschutz
Tel. 0699 1024 4216
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