AKT!ON 21

Augarten - Ein Fall für den Staatsanwalt?
Recht muss Recht beiben!


Mittwoch, 21. Juli 2010

Wien (OTS) - Das Bundesdenkmalamt hat durch eine beispiellose Gesetzesbeugung den Weg geebnet für die Erlassung eines Baubescheides zur Errichtung einer Mehrzweckhalle für die WSK (Wiener Sängerknaben) auf dem Gelände des sogenannten Augartenspitzes.

Das BDA hat in dem Genehmigungsverfahren das grobe Mängel aufweist, sogar den Wiener Bürgermeister, der auch Wiener Landeshauptmann ist, als Partei "vergessen" ("übergangene Partei"). Als Landeshauptmann wäre es aber seine Aufgabe, die Interessen "seines" Landes wahrzunehmen und das Verfahren wieder aufzurollen, um die Gesetzesverstöße zu beeinspruchen und die Einhaltung des Gesetzes durchzusetzen. Doch er sieht zu, wie die Baufahrzeuge vollendete Tatsachen schaffen, rührt keinen Finger und schützt Inkompetenz vor.

Am 19. Juli 2010 wurde der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung übergeben mit dem Ersuchen die Möglichkeit eines Amtsmissbrauchs zu prüfen.

Der Landeshauptmann ist aufgefordert, sein Schweigen zu brechen, seiner Amtspflicht nachzukommen und die Aufhebung des rechtswidrigen Bescheids zu erwirken, bevor gebaut wird.

Rückfragehinweis:

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Freunde des Augarten
Dr. Monika Roesler
Mobil : 06645055872
Aktion21 -Pro Bürgerbeteiligung
Herta Wessely
Tel: 01/238 55 45

Im Anhang die Eingabe an die Staatsanwaltschaft Wien als pdf Datei.

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