AKT!ON 21

Entdeckerfreuden im Zweiten


Montag, 5. Juli 2010

Nichts sei daher naheliegender, als die AnrainerInnen weiter einzubeziehen, findet der Bezirksvorsteher der Leopoldstadt, Gerhard Kubik (S).:
"Bei mir hören direkte Demokratie und Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung nicht mit einem Umfrageergebnis auf, sondern fangen hier erst an. Die Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit haben zu sagen, wie sie ihr Grätzel gerne hätten. Dazu werden sie im Fall des Parks Gelegenheit bekommen".


Eitel Freude könnte darüber herrschen, dass einer, der gegen Bürgerbeteiligung bisher besonders resistent gewesen ist, sich plötzlich vom Saulus zum Paulus gewandelt hat, ohne deshalb gleich jenem vom hohen Ross gestürzt zu sein. Könnte – denn noch sind dem Lippenbekenntnis keine Taten gefolgt, noch geht es dem Herrn Bezirksvorsteher lediglich darum, das für ihn blamable Ergebnis einer Garagenabstimmung zu populistisch wie nur möglich zu verkaufen und seiner politischen Konkurrenz die eigene Beschämung durch die zu erwartende Häme zu vermasseln. Dafür braucht er ein paar Tage Nachdenkpause – sie sei ihm gewährt, aber unter einer Voraussetzung: dass er auch über andere Gelegenheiten der Bürgerbeteiligung nachdenkt, etwa beim Augartenspitz.

Sachte, sachte: wir wissen schon, was jetzt kommen wird. „Das geht mich leider, leider nichts an, das ist nicht Bezirkssache, das ist auch nicht Sache meines Parteichefs, des Wiener Bürgermeisters, das ist Bundessache, das wurde im Bund entschieden“ – wobei mit Bund nicht etwa die für Denkmalschutz zuständige Parteikollegin und Ministerin im BMUKK Claudia Schmidt gemeint ist, sondern die zum „schwarzen“ Minister Mitterlehner ressortierende Burghauptmannschaft. Als wenn solches für einen Wiener Bürgermeister ein Hindernis wäre, sich trotz Bundeskompetenz ins populistische Zeug zu legen und – etwa über ein neues Hausbesorgergesetz – abstimmen zu lassen.

Wo dein starker Arm es will, sind solche lächerlichen Kompetenzfragen unangebracht. Nur wo sie als Ausrede fürs Kneifen herhalten müssen, begegnet man ihnen schon lange, bevor sie wirklich auf den Prüfstand kommen. Weil solche Ausreden – siehe Augartenspitz – dann auch wie Seifenblasen zerplatzen können und zuletzt ein Bürgermeister, der ja zugleich Landeshauptmann ist, wie ein begossener Pudel eingestehen müßte, dass allein er es in der Hand hätte, die Rechtsbeugung eines Bundesamtes so zu bekämpfen, wie es seine Pflicht als Landesvater wäre.

Aber für solche Schlussfolgerungen wird die kurze Nachdenkpause des Herrn Bezirksvorstehers wohl nicht reichen, wetten?
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