AKT!ON 21

Zynismus pur


Samstag, 3. Juli 2010

Die Abgeordnete zum Nationalrat Rosa Lohfeyer (S) wies darauf hin, dass der Bau (der Mehrzweckhalle auf dem Augartenspitz) „vom Bundesdenkmalamt bewilligt worden sei und kein Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingebracht wurde“. Dieser Zynismus ist kaum zu überbieten.

Nicht nur, dass Frau Lohfeyer nach all den Publikationen über den unseligen BDA-Bescheid wissen müsste, dass dieser eindeutig gegen das Denkmalschutzgesetz verstößt, die Berufung auf diese „Bewilligung“ durch eine Abgeordnete des Nationalrats ein Schlag ins Gesicht des Prinzips der Rechtsstaatlichkeit ist, zu dessen Wahrung vor allem der Nationalrat berufen wäre, lässt die Formulierung, „dass kein Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingebracht wurde“ den Schluss zu, Frau Lohfeyer wolle, ohne explizit die Unwahrheit zu sagen, davon ablenken, dass die Nichteinbringung des gebotenen Rechtsmittels auf ein Säumnis nicht nur des Denkmalamtes, sondern vor allem das des Landeshauptmanns von Wien ist. Gerade das ist ja der Skandal, dass ein offenkundig rechtswidriger Bescheid vom Landeshauptmann in Wahrnehmung des öffentlichen Interesses (und nicht seines eigenen, privaten oder parteigebundenen) bekämpft werden müsste.

Herr Landeshauptmann Dr. Häupl hat, da ihm der Bescheid nicht zugestellt wurde, immer noch die Möglichkeit, Versäumtes nachzuholen und gegen den bescheid Rechtsmittel zu ergreifen. Seine Säumigkeit in dieser Hinsicht kann wohl redlicherweise nicht als Vorwand dienen, sich auf die Rechtsgültigkeit des Bescheides zu berufen, es sei denn man betrachtet Rechtsstaatlichkeit nur als verbales Feigenblatt für Willkürherrschaft. Frau Lohfeyer hat – im Gegensatz zu Frau Cortolezis-Schlager zwar die Wahrheit gesprochen, aber verschwiegen, dass diese so formulierte Wahrheit eine Berufung auf ein rechtlich nicht unbedenkliches und politisch nicht tragbares Verhalten ihres Parteikollegen, des Wiener Landeshauptmanns, ist.

H. Hofmann

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