Freitag, 5. Juni 2009
Wien (OTS) - Zur Bürgerschelte einer Politikerin (OTS027):Standards für Bürgerbeteiligung gibt es bereits. Der behauptete Mustercharakter des davon weit abweichenden "Bürgerbeteiligungsverfahrens" Luegerplatz krankt an der mehrfachen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bei der Befragung. Wenn außer der Wohnbevölkerung aufgrund ihrer Interessenlage auch selbständig Erwerbstätige und Hausbesitzer in den Kreis der Befragten einbezogen werden, ist die Ausgrenzung unselbständig Erwerbstätiger nicht nachvollziehbar. Die BI hat das vergeblich eingemahnt, ebenso dass mehrere Befragtenkreise wegen des möglichen (ebenfalls gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßenden) Mehrfachstimmrechts und wegen mangelnder Überprüfbarkeit der (einseitigen) Auflistung bedenklich sind. Davon zu sprechen, dass die Bürgerinitiative "alle Beschlüsse über das Verfahren mitgetragen und mit ihrer Unterschrift bestätigt" habe, ist eine unwahre Diffamierung ihrer Vertreter, die nur mit schlechtem Gewissen über die eigene Vorgangsweise erklärbar ist. Die Einbindung der BI in Gespräche über Platanen- und Verkehrsgutachten hat zu mehreren Umplanungen zugunsten des Naturdenkmals aufgrund sachlicher Kritik der BI an den Gutachten geführt. Angesichts dieser Tatsache die Bürgervertreter zu verleumden und die Sinnhaftigkeit von Bürgerbeteiligung nur deshalb in Frage zu stellen, weil die BI es wagt, das Diktat nicht verfassungskonformer Befragungsmodalitäten zu kritisieren, ist - noch dazu am Vorabend zu EU-Vertretungswahlen - völlig unverständlich. Rückfragehinweis: Aktion21 Herta Wessely, Tel.: 0676 30 39 799 BI Luegerplatz Karin Jahn, Tel.: 512 63 65 |