AKT!ON 21

Aktion 21–Pro Bürgerbeteiligung Wien und Austria: Versammlungs- und Meinungsfreiheit in Gefahr!


Mittwoch, 17. März 2021

Verhältnismäßigkeit der Corona-Verordnungen muss transparent abgewogen werden, sonst droht weitere Polarisierung
Wien (OTS) - "Immer mehr verhärten sich die Meinungsfronten zu den Corona-Maßnahmen in der Öffentlichkeit. Auch Bürgerinitiativen und NGOs geraten durch zahlreiche Einschränkungen weiter unter Druck. Einzig Transparenz, Sachlichkeit und demokratische Werkzeuge weisen den Weg aus der Krise!" geben die Obleute der Aktion21, Andrea Wilson und Franz Köck, zu bedenken.
Die Vereine „Aktion 21-Pro Bürgerbeteiligung“ und „Aktion 21-Austria“ fordern den Nachweis der Verhältnismäßigkeit durch Fakten

Jetzt sind Transparenz, Meinungsfreiheit, wissenschaftlicher Diskurs mit offener Debatte unter Einbezug der Bürgerinnen und Bürger sowie bestmögliche Einhaltung der Grundrechte die wichtigsten Instrumente zum Erhalt des sozialen Friedens! Die Lebensrealitäten des Vorjahres waren von Angst und Ungewissheit geprägt, welche Maßnahmen unter welchen Bedingungen ergriffen würden und wann diese wieder gelockert würden. Diese Begünstigung der Mythenbildung und der Eindruck der rechtlich ungebührlichen Einflussnahme sollte nicht entstehen- für 2021 wünschen wir mehr Klarheit. Wir verlangen den rechtlich einwandfreien Nachweis für die Verhältnismäßigkeit von ergriffenen Grundrechtseinschränkungen!
Geplante Einschränkungen für NGOs und Vereine inakzeptabel

Im Rahmen des erfolgten Begutachtungsverfahrens zur Änderung des Epidemiegesetzes und des COVID-19-Maßnahmengesetzes mussten wir feststellen, dass es nach Willen der Politik bei Veranstaltungen bzw. Versammlungen zu weitreichenden Einschränkungen in Bezug auf die Anzahl der teilnehmenden Personen (vier Personen aus zwei Haushalten) aber auch zu einer Ausweitung des Strafrahmens auf bis zu 30.000€ und 6 Wochen Freiheitsentzug bei Rechtswidrigkeit kommen würde! Wir weisen darauf hin, dass nach dem Versammlungsgesetz eine angemeldete Demonstration nicht illegal sein kann, sondern lediglich bei Nichteinhaltung von Auflagen aufgelöst wird, was somit im Ermessensspielraum der Polizei-behörden liegt. Daher fordern die österreich- bzw. wienweit tätigen Vereine, dass ein sensibles Grund-recht, wie das "Recht auf Vereins- und Versammlungsfreiheit nach Artikel 12 Staatsgrundgesetz“ über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger (StGG) auch in dieser Krise unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften, unangetastet bleiben muss!
Rückfragen & Kontakt:

Aktion21-Pro Bürgerbeteiligung in Wien/ Andrea Willson, Mobil:0699/11390035
Aktion21-Austria/ Franz Köck, Mobil: 0676/9341868, www.aktion21.at

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