Dienstag, 14. September 2010
Wien (OTS) - Beim heutigen Pressefrühstück von Aktion 21 - proBürgerbeteiligung zum Thema Widmungen wurde an den aktuellen Projekten Monte Laa und Kometgründe in Meidling, aber auch an früheren Verfahren (Wien Mitte) aufgezeigt, wie die Stadtverwaltung nicht nur ihr eigenes Hochhaus-Konzept willkürlich und zum Schaden der Bewohner ad absurdum führt, sondern auch Empfehlungen der Umweltanwaltschaft, ja selbst der UNESCO, ignoriert und eigenmächtig gegen Landesgesetze verstößt Änderung des Prozedere Flächenwidmung dringend geboten. Die Stadtverwaltung gibt Widmungsverfahren als Beispiel für funktionierende Bürgerbeteiligung aus. Eindrücklich wurde gezeigt, wie diese "Beteiligung" in der Praxis zu einem inhaltsleeren Formalakt verkommen ist, bei der keine inhaltliche Auseinandersetzung mit Stellungnahmen aus der Bürgerschaft erfolgt, ja selbst die Zahl der eingelangten Stellungnahmen manipuliert wird. Hier wäre eine Änderung des Prozedere Flächenwidmungs- und Bebauungsplan dringend geboten. Selbst für Fachleute unlesbare Pläne, deren unvollständige öffentliche Auflage, und die Verweigerung einer Neuauflage bei wesentlichen Projektänderungen, runden das Bild von der Willkür der Stadtverantwortlichen ab. Spekulationsgewinne durch Anlasswidmungen Mit fachkundigen Kommentaren des bekannten Stadtplaners Reinhard Seiß (Autor "Wer baut Wien?") unterlegt, wurde die zunehmende Zahl der Anlasswidmungen kritisiert, bei denen an den Bürgern vorbei detailliert geplante Projekte mit "passenden" Widmungen versehen werden. Dass bei einem solchen Vorgehen beträchtliche Spekulationsgewinne erzielt werden, gegen deren Abschöpfung sich die Stadtpolitik unter Berufung auf haarsträubende verfassungsrechtliche Ausreden mit Händen und Füßen wehrt, lässt populistische Forderungen nach einer Spekulationssteuer als völlig unglaubwürdig erscheinen. Rückfragehinweis: Herta Wessely, Mobil: 0676 30 39 799, Obfrau Verein Aktion 21 - Pro Bürgerbeteiligung, www.aktion21.at *** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT *** OTS0111 2010-09-14/10:47 141047 Sep 10 |